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  • Ist bei Freiraum 2026 eine Zusammenarbeit möglich?

    Bei Freiraum 2026 ist eine Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten an antragsberechtigten Hochschulen grundsätzlich möglich. Die Interessensbekundungen und Anträge sind getrennt zu stellen. Eine Zusammenarbeit können Sie in der Projektskizze der Interessensbekundung und bei erfolgreicher Auslosung im Antragstext ausführen.
    Die Auslosung der Interessenbekundungen und die Begutachtung der Anträge erfolgt nicht gemeinsam. Bitte stellen Sie daher sicher, dass das Projekt auch als Einzelprojekt durchführbar ist. Beachten Sie zudem die Regelungen zum Ausschluss vom Losverfahren: In welchen Fällen werden Interessenbekundungen vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?
    Auch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen, die nicht im Rahmen von Freiraum gefördert werden, ist möglich. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts können beispielsweise Aufträge an Institutionen oder Firmen vergeben werden; Reise- und Honorarkosten für externe Referent:innen können mit den Fördermitteln übernommen werden.
    Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte. Projektanträge werden von Einzelpersonen individuell eingereicht. Bei einer Zusammenarbeit handelt es sich nicht um einen formalen Verbund. Die Projektverwaltung erfolgt durch jede Hochschule separat.

    Förderungen