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  • Wann kann die Projektleitung gewechselt werden?

    Eine zentrale Anforderung an Freiraum-Projekte ist, dass sie von der Person geleitet werden, welche ihre Idee mittels einer Interessensbekundung eingereicht und den Antrag gestellt hat. Deshalb kann die Projektleitung nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden, deren Grund nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlag, z.B. wegen Krankheit oder Schwangerschaft.

    Ein Antrag zum Projektleitungswechsel ist genehmigungspflichtig. Ein Antrag muss schriftlich bei der Stiftung gestellt werden (freiraum@stiftung-hochschullehre.de).

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