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  • Was ist die Sachmittelpauschale für direkte Verwaltungsausgaben und wofür kann sie eingesetzt werden?

    Die Sachmittelpauschale für direkte Verwaltungsaufgaben (kurz: „Sachmittelpauschale“) kann optional bei Antragstellung ausgewählt werden. Sie beträgt 10% der verausgabten Personalmittel pro Jahr.

    Die Sachmittelpauschale kann während der Projektlaufzeit ausschließlich für direkte Verwaltungsausgaben genutzt werden, also Geschäftsbedarf oder Verbrauchsmaterialien, die sich während der Projektlaufzeit verbrauchen, bzw. keinen längerfristigen Nutzen haben.
    Beispiele sind:

    • Büroartikel: Stift, Papier, Hefter, Klebeband, Briefumschläge
    • Druckerverbrauchsmaterialien: Toner, 3D-Druckermaterialien wie Granulat, Ausguss, Kunstharzflüssigkeit und weitere Laborverbrauchsmaterialien: Lösungen, Reagenzien, Pipetten, Filterpapiere
    • Unterrichtsmaterial sowie Arbeits- und Hilfsmittel für Versuche, Aufbauten, Ausstellungen, Workshops, Seminare, Exkursionen
    • Geschäftsbedarf: Folien, Präsentationskarten, Flipchartpapier, Batterien, Werkzeug
    • Druckkosten
    • Veranstaltungen: Namensschilder, Lanyards, Banner/Aufsteller, Moderationskoffer, Flyer, Broschüren, Poster
    • IT- und Technologiebedarf: Computerzubehör, z.B. Tastaturen, Mäuse, Kabel, Adapter, externe Festplatte, Laptoptaschen, Transportboxen