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  • Welche Bedingungen gelten für die Interessenbekundung von „Freiraum“?

    Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.
    Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung vor, Personen von zukünftigen Antragsverfahren der Stiftung auszuschließen und die entsprechende Hochschulleitung zu informieren (siehe auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?).

    Insgesamt werden 500 Lose zufällig gezogen. Anträge können nur von Personen eingereicht werden, deren Interessenbekundung ausgelost wurde. Die / der Interessent:in aus der Interessenbekundung wird automatisch als Projektleiter:in in die Antragstellung übernommen.