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  • Welche Bedingungen gelten für die Interessenbekundung von „Freiraum“?

    Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost. Werden pro Person mehrere Interessenbekundungen (über abweichende E-Mail-Adressen) eingereicht, wird diese Person vom Verfahren ausgeschlossen.

    Insgesamt werden 500 Lose gezogen. Anträge können nur von Personen eingereicht werden, deren Interessenbekundung ausgelost wurde. Interessent:in und Antragsteller:in müssen identisch sein.