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  • Wie berechnet sich die Sachmittelpauschale?

    Für direkte Verwaltungsausgaben, die durch das Projekt unmittelbar und zusätzlich verursacht werden, wie bspw. Geschäftsbedarf und Verbrauchsmaterialien, wird eine Sachmittelpauschale in Höhe von 10 % je Projektjahr gemessen an den gesamten Personalmitteln gefördert. Die Berechnung erfolgt wie an folgendem Beispiel: Bei einer E13-Stelle im Umfang von einer VZÄ (Kosten: 172.467,00 EUR für die gesamte Projektlaufzeit von 24 Monaten) entsteht für ein volles Jahr ein Wert von 17.246,70 EUR (10 % der Gesamtsumme). Die Pauschale wird anteilig berechnet, sollte die Laufzeit in einem Jahr weniger als 12 Monate betragen. Für die Projektlaufzeit von 24 Monaten bei einem Projektstart im April beträgt sie insgesamt 34.493,40 EUR (12.935,03 EUR bei einer Laufzeit von drei Monaten in Projektjahr 01; 17.246,70 EUR bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in Projektjahr 02 und 4.311,68 EUR bei einer Laufzeit von neun Monaten in Projektjahr 03).

    Förderungen