Home / FAQ / Wie kann eine Interessenbekundung für Freiraum 2025 eingereicht und bearbeitet werden?
Wie kann eine Interessenbekundung für Freiraum 2025 eingereicht und bearbeitet werden?
Interessenbekundungen können ausschließlich über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden: https://foerderportal.stiftung-hochschullehre.de. Dafür ist die Registrierung im Portal notwendig. Im Anschluss kann eine Interessenbekundung angelegt und nach Ausfüllen aller Pflichtfelder abgesendet werden. Interessent:innen erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Vor dem Absenden kann eine Interessenbekundung gelöscht und neu angelegt werden. Nach dem Absenden ist keine Bearbeitung mehr möglich. War eine eingereichte Interessenbekundung fehlerhaft, kann eine neue Interessenbekundung eingereicht werden. Die fehlerhafte Interessenbekundung ist bis zum Ende der Einreichfrist (23. Februar 2024, 23:59 Uhr) zurückzuziehen. Wenn dies nicht geschieht, wird diese Person vom Verfahren ausgeschlossen.