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  • Wie werden Restmittel angezeigt?

    Grundsätzlich sind Fördermittel innerhalb von drei Monaten bzw. 90 Kalendertagen inkl. Feiertage nach Erhalt zu verausgaben. Restmittel können vor Ablauf der Verwendungsfrist mit der nächsten Mittelanforderung verrechnet werden.

    In der Mittelanforderung geben Sie Ihren Mittelbedarf für die kommenden drei Monate bzw. 90 Kalendertage inkl. Feiertage an. Der Bedarf setzt sich zusammen aus möglichen Restmitteln und dem neuen/zusätzlichen Bedarf. Die Restmittel aus einer vorherigen Mittelanforderung reduzieren den ausgezahlten Betrag.

    Nach Ablauf der Verwendungsfrist ist die Verrechnung von Restmitteln nicht mehr möglich. Nicht verausgabte Mittel müssen unverzüglich über das Förderportal als Rückzahlung an die StIL gemeldet werden.