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  • Wie werden Restmittel angezeigt?

    Grundsätzlich sind Fördermittel innerhalb von drei Monaten bzw. 90 Kalendertagen inkl. Feiertage nach Erhalt zu verausgaben. Restmittel können vor Ablauf der Verwendungsfrist mit der nächsten Mittelanforderung verrechnet werden.

    Als Restmittel gelten alle Fördermittel in sämtlichen Einzelpositionen, die zum Zeitpunkt einer neu eingereichten Mittelanforderung noch von der/den bisher ausgezahlten Mittelanforderung(en) vorhanden sind.

    In der Mittelanforderung geben Sie Ihren Mittelbedarf für maximal drei Monate bzw. 90 Kalendertage inkl. Feiertage an. Der Bedarf setzt sich zusammen aus möglichen Restmitteln und dem neuen/zusätzlichen Bedarf. Die Restmittel aus einer vorherigen Mittelanforderung reduzieren den ausgezahlten Betrag.

    Beispiel: In Mittelanforderung 1 haben Sie 5.000,- EUR Personalmittel angefordert. In Mittelanforderung 2 möchten Sie 4.000,- EUR Sachmittel anfordern und haben noch 1.000,- EUR Personalmittel aus der ersten Anforderung. Dann müssen Sie diese 1.000,- EUR als Restmittel bei Personalmittel in der zweiten Mittelanforderung angeben.

    Hinweis zur Personalpauschale: Erhalten Sie für einen Mitarbeitenden 1.500,- EUR Personalpauschale und die realen Kosten betragen nur 1.300,- EUR, werden diese 200,- EUR Überschuss nicht als Restmittel angegeben. Die realen Kosten werden nicht betrachtet, es zählt die Personalpauschale.

    Nach Ablauf der Verwendungsfrist ist die Verrechnung von Restmitteln nicht mehr möglich. Nicht verausgabte Mittel müssen unverzüglich über das Förderportal als Rückzahlung an die StIL gemeldet werden.