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  • Wie wird das Losverfahren abgesichert?

    Das Verfahren von Freiraum 2025 legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Diese Regelung wird anhand eines Textvergleichs überprüft. Zudem prüfen die Gutachter:innen, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbaut, sodass sichergestellt ist, dass die Projektidee bereits zum Zeitpunkt der Interessenbekundung vorhanden ist (siehe dazu auch: https://stiftung-hochschullehre.de/faq/was-bedeutet-es-dass-der-antrag-auf-der-interessenbekundung-aufbauen-muss/). Ein negatives Prüfergebnis führt in beiden Fällen zum Ausschluss vom Verfahren.