FAQ
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  • Wie wird der Zwischennachweis eingereicht?

    Der Zwischennachweis ist im Portal einzupflegen, die Frist zur Einreichung endet am 30. April. Mitte März erhalten Sie einen automatischen Aufruf aus dem Portal.

    Alle relevanten Informationen, Anleitungen und Vorlagen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.

    Sie können den Sachbericht und den zahlenmäßigen Nachweis zwischenspeichern. Nach Prüfung der Daten reichen Sie Ihren Zwischennachweis ein. Senden Sie uns den Nachweis bitte nicht per E-Mail oder Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Zwischennachweis.

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