Die Losziehung erfolgte nach einer Bereinigung der Daten (zu Gründen für den Ausschluss vom Verfahren siehe: https://stiftung-hochschullehre.de/faq/in-welchen-faellen-wurden-interessenbekundungen-vom-losverfahren-ausgeschlossen/) nach dem reinen Zufallsprinzip. Dabei wurde schrittweise vorgegangen, um die Lose zu berücksichtigen, die die Zusammenarbeit von zwei oder drei Projekten abbilden. Nach Ziehung jeder Interessenbekundung wurde überprüft, ob eine Kooperation angegeben war. Falls ja, wurden die ein oder zwei angegebenen Interessenbekundungen ebenfalls aufgenommen. Die Voraussetzung hierfür war die Wortgleichheit der Projektskizze. Dieses Verfahren wurde wiederholt, bis 500 Lose erreicht waren.