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  • Wie ist mit generativen Modellen bei der Antragstellung umzugehen?

    Ob die zugrunde liegende Idee oder der Antragstext mithilfe generativer Modelle entwickelt oder erstellt wurde, ist für die Gutachter:innen nicht unmittelbar erkennbar. Im Sinne der wissenschaftlichen Integrität ist im Antragsprozess offenzulegen, ob und welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden.