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  • Ab wann können Fördermittel verausgabt werden?

    Fördermittel dürfen erst ab dem Projektstart verausgabt werden. Mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren kann bereits vor dem festgelegten Projektbeginn begonnen werden. Personalstellen dürfen auf Kosten und Risiko der geförderten Einrichtung ausgeschrieben werden. Verträge und andere Verbindlichkeiten dürfen erst nach Fördervertragsschluss und zum Projektbeginn geschlossen, bzw. eingegangen werden.