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    FAQ-Thema: Rückzahlungen

    Eine nicht vollständige verwendete Sachmittelpauschale für direkte Verwaltungsausgaben verbleibt beim Fördermittelempfänger. Die Sachmittelpauschale soll während der Projektlaufzeit für direkte Verwaltungsausgaben genutzt werden, also Geschäftsbedarf oder Verbrauchsmaterialien, die sich während der Projektlaufzeit verbrauchen, bzw. keinen längerfristigen Nutzen haben. Direkte Verwaltungsausgaben können nur über die Sachmittelpauschale gefördert werden – eine Finanzierung als Sachmittel ist nicht möglich.

    Die Verwendung der Sachmittelpauschale ist nicht an ein Haushaltsjahr gebunden. Die Sachmittelpauschale unterliegt keiner Verwendungsfrist.

    Beachten Sie die FAQ zur Sachmittelpauschale: https://stiftung-hochschullehre.de/faq/was-ist-die-sachmittelpauschale-fuer-direkte-verwaltungsausgaben-und-wofuer-kann-sie-eingesetzt-werden/

    Bei einer Rückzahlung errechnet sich die Sachmittelpauschale automatisch und anteilig (10%) mit den angegebenen Personalmitteln. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtangabe von Personalmitteln auch keine Sachmittelpauschale berechnet wird.

    Liegen die tatsächlichen Kosten einer Personalstelle unter der Höhe der Personalpauschale, verbleibt die Differenz beim Fördermittelempfänger.

    Sobald bekannt ist, dass ausgezahlte Fördermittel nicht innerhalb des jeweiligen Verausgabungszeitraumes verausgabt werden, müssen diese mit der nächsten Mittelanforderung verrechnet werden. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine Mittelanforderung anfällt, müssen die verbliebenen Restmittel unaufgefordert und unverzüglich an fokus@stiftung-hochschullehre.de gemeldet werden. Dies gilt für alle angeforderten Mittel, die nicht innerhalb von höchstens drei Monaten verwendet werden.
    Die in einem Haushaltsjahr nicht verwendeten Mittel sind an die Stiftung zurückzuüberweisen.
    Mittel, die bis zum 31.03. des Folgejahres nicht verausgabt wurden, sind spätestens nach Ende der Verausgabungsfrist (31.03.) an die Stiftung zu melden.

    Sobald bekannt ist, dass beantragte Fördermittel nicht innerhalb des jeweiligen Verausgabungszeitraumes verausgabt werden, müssen diese unaufgefordert und unverzüglich der Stiftung durch Eingabe einer Rückzahlung im Förderportal gemeldet werden. Dies gilt für alle angeforderten Mittel, die nicht innerhalb von höchstens drei Monaten bzw. 90 Kalendertagen inkl. Feiertage verwendet werden.
    Die in einem Haushaltsjahr nicht verwendeten Mittel sind an die Stiftung zurückzuüberweisen.
    Bitte beachten Sie auch den FAQ zu Restmitteln.