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Ab wann können Fördermittel verausgabt werden?
Fördermittel dürfen erst ab dem Projektstart verausgabt werden. Mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren kann bereits vor dem festgelegten Projektbeginn begonnen werden. Stellen dürfen auf Kosten der Hochschule bereits ausgeschrieben werden. Verträge dürfen erst zum Projektbeginn geschlossen und Verbindlichkeiten eingegangen werden.