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  • Was ist bei Vergaben zu beachten?

    Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen des Vergaberechts zu beachten. Die Stiftung kann weder vergaberechtliche Prüfungen noch Beratungen anbieten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Vergaberechts und der Durchführung korrekter Vergabeverfahren liegt bei der geförderten Einrichtung.

    Kommen für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Gegenständen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht (Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf, o.ä.), ist vor der Beschaffung zu prüfen, welche Form der Beschaffung die wirtschaftlichste ist. Bestehende Rahmenverträge der geförderten Einrichtung können grundsätzlich genutzt werden, allerdings ist zu dokumentieren, dass deren Nutzung wirtschaftlicher als die singuläre Beschaffung ist. Innerhalb eines Verbundprojekts dürfen keine Aufträge an Verbundpartner:innen vergeben werden.