FAQ
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    FAQ Zielgruppe: Interessierte

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Einrichtung beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der antragstellenden Einrichtung jedoch gegeben sein.

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Bei anderen Einrichtungen ist ebenso zu verfahren: Die geförderte Tätigkeit muss sich nachweislich auf das Projekt beziehen.

    Netzwerke, die bereits im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ durch die Stiftung gefördert wurden, dürfen auch im Rahmen der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026“ einen Antrag einreichen.

    Bitte beachten Sie dabei, dass nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten – auch von Projekten im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ – eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Lehrbezogene Netzwerke im Sinne der Ausschreibung bestehen aus Personen, die langfristig und hochschulübergreifend zusammenarbeiten mit dem Ziel, die hochschulische Lehre in unterschiedlichen Dimensionen weiterzuentwickeln. Sie gründen auf der Motivation von Einzelpersonen, gemeinsam mit anderen engagierten Personen an der Verbesserung des hochschulischen Lehrens und Lernens zu arbeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und Synergien herzustellen. Als Netzwerke in diesem Sinne gelten auch Fachdidaktikgesellschaften oder Fachgesellschaften, bei denen Lehrentwicklung Teil des Tätigkeitsportfolios ist.
    Hochschulverbünde schließen persönliche Einzelmitgliedschaften aus und werden im Sinne der Ausschreibung „Fokus Netzwerke“ als strategische, institutionelle Partnerschaften zwischen Hochschulen definiert.

    Bei Fragen bitten wir Sie darum, zunächst den Ausschreibungstext, den Leitfaden zur Ausschreibung sowie die FAQ hinzuzuziehen.
    Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, bieten wir für die Förderung „Fokus Netzwerke 2026“ drei digitale Informationssessions an. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Website.
    Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de.
    Bitte beachten Sie, dass wir aus Gleichbehandlungsgründen keine individuelle Antragsberatung anbieten können.

    Grundsätzlich können alle Studiengänge berücksichtigt werden, sofern sie unter die Gemeinnützigkeit der beantragenden Hochschule fallen.

    Weiterbildungsstudiengänge sind jedoch nicht Intention der Ausschreibung Die Welt ist mein Campus.

    Die Anträge sind durch die jeweilige Hochschulleitung einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Stiftung. Die digitale Einreichung von Anträgen wird von Anfang Juli 2025 bis 30.10.2025, 14 Uhr möglich sein. Nach dieser Frist wird das Förderportal geschlossen und die Antragstellung ist nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Antragsfrist können die Anträge nicht zurückgezogen werden.

    In der Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus“ werden sechs Auswahlkriterien benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung.

    Jeder Antrag besteht aus dem inhaltlichen Antrag, einem Arbeitsplan und einem Finanzierungsplan. Zusätzlich ist einzureichen:
    – eine Bestätigung der Hochschulleitung
    – ein Beschluss des Fakultätsrats bzw. des jeweiligen in der Einrichtung von Studiengängen leitenden Gremiums

    Bei Verbundprojekten ist ergänzend einzureichen:
    – Letter of Intent, der von allen Verbundpartnern unterzeichnet wurde

    Für alle geforderten Dokumente finden Sie zur Antragstellung im Förderportal Vorlagen, die zu verwenden sind. Nicht vorgesehen ist das Hochladen abweichender Dokumente oder die Veränderung der Vorlagen sowie die Ergänzung der hochgeladenen Dokumente durch weitere Seiten, die nicht in der Antragstellung gefordert sind. Das Hochladen abweichender Dokumente führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Antragstellung von Verbundprojekten beachten Sie die Hinweise in der Frage „Was ist für die Antragstellung und Förderung eines Verbundprojektes zu beachten?“.
    Der inhaltliche Antrag wird entlang vorgegebener Fragen ausgearbeitet und sollte für fachfremde Gutachter:innen nachvollziehbar sein. Zur Vorbereitung stehen weitere Informationen zur Projektbeschreibung zur Verfügung.

    Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.

    Antragsberechtigt sind die Hochschulleitungen aller staatlichen Hochschulen sowie der gemeinnützigen privaten Hochschulen. Private Hochschulen müssen dabei nachweislich steuerbegünstigt und zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Wissenschaftsrat akkreditiert sind.

    Ja, die Förderung von Professuren ist möglich.

    Die Professuren werden über Pauschalen abgerechnet und sind im Finanzierungsplan unter dem Reiter Finanzierungsplan | Personalmittel | Personalpauschale entsprechend aufzuführen. Mit der Auswahl der Kategorien W1 bis W3 errechnet sich die jeweilige Pauschale für die Professur automatisch.

    Der Einsatz von KI bei der Erstellung von Förderanträgen ist möglich. Wichtig ist, dass dabei die Leitlinien der DFG für den Umgang mit KI-Modellen zur Text- und Bilderstellung berücksichtigt und umgesetzt werden.

    Für die Förderung „Lehrarchitektur” ist eine Zwischenevaluation nach drei Jahren vorgesehen. Die Förderverträge werden aufgrund dieser Zwischenevaluation zunächst für vier Jahre geschlossen mit der Option, diese bei positiver Evaluation um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Projekte sind jedoch für sechs Jahre zu planen (so auch im Arbeits- und Finanzierungsplan). Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass nach drei Jahren erste sichtbare Ergebnisse zu erzielen sind.

    Jede Hochschule kann durch die Hochschulleitung maximal einen Einzelantrag einreichen. Sie kann sich zusätzlich an maximal einem Verbundantrag – als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner – beteiligen. Ein Verstoß gegen die maximale Antragszahl führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Wird gegen diese Vorgabe verstoßen, werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. In diesem Fall wird das gesamte Verbundprojekt nicht gefördert.

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.

    Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.

    Die „Ausschreibung „Lehrarchitektur” zielt auf die Stärkung der Lehre in der Wissenschaft. Damit sollen neue Möglichkeiten zur Profilbildung und Räume für eine kritische Reflexion und Weiterentwicklung der Ziele, Strukturen und Effekte der Lehre eröffnet werden. Die angestrebten modellhaften Projekte sollen die Vielfalt der Hochschulprofile sowie gesellschaftliche Anforderungen aufgreifen.

    Die Hochschulen werden ermutigt, vorhandene Spielräume ehrgeizig zu nutzen, um somit zur Etablierung des Lehrens als wissenschaftliches Feld beizutragen.

    Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.

    „Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung. In regelmäßigen Abständen wählt der Ausschuss zur Projektauswahl Projekte zur Förderung aus. Wenn Sie über den genauen Zeitpunkt der nächsten Förderrunde informiert werden wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.