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Sind Kosten nach dem Projektende förderfähig?
Gefördert werden nur projektbezogene Aufwendungen innerhalb der Projektlaufzeit. Folgekosten nach Projektablauf werden nicht übernommen, sondern müssen durch Eigenmittel der Hochschule getragen werden. Werden Verträge über die Projektlaufzeit hinausgehend geschlossen, muss die geförderte Organisation grundsätzlich nach Projektende die Kosten für die Restlaufzeit der geschlossenen Verträgen übernehmen.