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    FAQ-Förderung: Fokus Netzwerke 2026

    Ein bestehender Account für die Ausschreibungen Freiraum 2025, Freiraum 2026 sowie Lehrarchitektur und Die Welt ist mein Campus ist weiterhin nutzbar. Ein Account für die Ausschreibungen Freiraum 2022 und Freiraum 2023 ist nicht nutzbar. Interessent:innen müssen sich in diesem Fall im Förderportal erneut registrieren.

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Einrichtung beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der antragstellenden Einrichtung jedoch gegeben sein.

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Bei anderen Einrichtungen ist ebenso zu verfahren: Die geförderte Tätigkeit muss sich nachweislich auf das Projekt beziehen.

    Netzwerke, die bereits im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ durch die Stiftung gefördert wurden, dürfen auch im Rahmen der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026“ einen Antrag einreichen.

    Bitte beachten Sie dabei, dass nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten – auch von Projekten im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ – eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Lehrbezogene Netzwerke im Sinne der Ausschreibung bestehen aus Personen, die langfristig und hochschulübergreifend zusammenarbeiten mit dem Ziel, die hochschulische Lehre in unterschiedlichen Dimensionen weiterzuentwickeln. Sie gründen auf der Motivation von Einzelpersonen, gemeinsam mit anderen engagierten Personen an der Verbesserung des hochschulischen Lehrens und Lernens zu arbeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und Synergien herzustellen. Als Netzwerke in diesem Sinne gelten auch Fachdidaktikgesellschaften oder Fachgesellschaften, bei denen Lehrentwicklung Teil des Tätigkeitsportfolios ist.
    Hochschulverbünde schließen persönliche Einzelmitgliedschaften aus und werden im Sinne der Ausschreibung „Fokus Netzwerke“ als strategische, institutionelle Partnerschaften zwischen Hochschulen definiert.

    Bei Fragen bitten wir Sie darum, zunächst den Ausschreibungstext, den Leitfaden zur Ausschreibung sowie die FAQ hinzuzuziehen.
    Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, bieten wir für die Förderung „Fokus Netzwerke 2026“ drei digitale Informationssessions an. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Website.
    Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de.
    Bitte beachten Sie, dass wir aus Gleichbehandlungsgründen keine individuelle Antragsberatung anbieten können.

    In diesem Video wird gezeigt, wie Anträge im Förderportal gemeinsam bearbeitet werden können. Schritt für Schritt wird erklärt, wie Personen zur Zusammenarbeit an einem Antrag eingeladen werden können (00:00 bis 02:12) und wie diese die Einladung annehmen (02:12 bis 03:48).

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.

    Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Anträge auf Englisch einzureichen, ist möglich. Leider können wir die Ausschreibungsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf Englisch anbieten.

    Als „hauptberuflich“ gilt eine Tätigkeit, die entgeltlich erbracht wird, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht. Die Hauptberuflichkeit an der Hochschule kann auch bei Teilzeitstellen gegeben sein, wenn keine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, die den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

    Bitte teilen Sie uns regelmäßig mit, wenn sich Kontaktdaten der projektverantwortlichen Personen ändern. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de und teilen Sie uns alle notwendigen Kontaktdaten mit (Vorname, Name, Funktion, E-Mailadresse und Telefonnummer).

    Fördermittel dürfen erst ab dem Projektstart verausgabt werden. Mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren kann bereits vor dem festgelegten Projektbeginn begonnen werden. Stellen dürfen auf Kosten der Hochschule bereits ausgeschrieben werden. Verträge dürfen erst zum Projektbeginn geschlossen und Verbindlichkeiten eingegangen werden.