FAQ
  • Home / FAQ / Nachweise
  • Übersicht

    FAQ-Thema: Nachweise

    Die Entgeltgruppen und der Beschäftigungsumfang der Mitarbeiter:innen werden im Rahmen der Nachweise dargelegt; die Erfahrungsstufe nicht.

    Ausgaben innerhalb der Sachmittelpauschale sind in den Nachweisen nicht aufzuschlüsseln oder zu belegen. Die Belege sind jedoch bei Bedarf vorzuhalten: Bei Prüfungsbedarf oder Tiefenprüfungen kann in sämtliche Belege aller Ausgabenpositionen Einsicht genommen werden.

    Die Höhe der Sachmittelpauschale wird im Nachweis mit den abgerechneten Personalmitteln abgeglichen.

    Werden im Nachweis geringere Personalmittel abgerechnet als zugesagt, reduziert sich die Sachmittelpauschale um 10% der angegeben Personalmittel und wird anteilig zurückgefordert. Werden in den Nachweisen mehr Personalmittel abgerechnet als ursprünglich zugesagt, erhöht sich die Sachmittelpauschale nicht.

    Sofern das Projekt im vorangegangenen Kalenderjahr nicht abgeschlossen ist, hat der Fördermittelempfänger einen Zwischennachweis zu erbringen. Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Diese sind bis zum 30. April eines jeden Projektjahres für das abgeschlossene Kalenderjahr einzureichen über https://survey.stiftung-hochschullehre.de/454435?lang=de . Ausgenommen sind davon Projekte, bei denen die Zwischennachweise für das vorangegangene Jahr in den Abschlussnachweis des gesamten Projekts integriert werden können.

    Förderungen

    Der Abschlussnachweis ist im Portal einzupflegen und der Stiftung unaufgefordert spätestens sechs Monate nach Ablauf des im Fördervertrag definierten Förderzeitraums einzureichen. Alle relevanten Informationen, Anleitungen und Vorlagen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. Senden Sie uns den Nachweis bitte nicht per E-Mail oder Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Abschlussnachweis.

    Der Zwischennachweis ist im Portal einzupflegen, die Frist zur Einreichung endet am 30. April (Fristverlängerung vom 31.03.). Mitte März erhalten Sie einen automatischen Aufruf aus dem Portal. Alle relevanten Informationen, Anleitungen und Vorlagen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. Senden Sie uns den Nachweis bitte nicht per E-Mail oder Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Zwischennachweis.

    Der Zwischennachweis ist im Portal einzupflegen, die Frist zur Einreichung endet am 30. April. Mitte März erhalten Sie einen automatischen Aufruf aus dem Portal.

    Alle relevanten Informationen, Anleitungen und Vorlagen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.

    Sie können den Sachbericht und den zahlenmäßigen Nachweis zwischenspeichern. Nach Prüfung der Daten reichen Sie Ihren Zwischennachweis ein. Senden Sie uns den Nachweis bitte nicht per E-Mail oder Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Zwischennachweis.

    Förderungen