Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können für Begleitende Forschung eingestellt werden, wenn diese für die Erreichung der Projektziele notwendig sind. Reine Promotionsvorhaben werden nicht gefördert.
Grundsätzlich können alle Studiengänge berücksichtigt werden, sofern sie unter die Gemeinnützigkeit der beantragenden Hochschule fallen.
Weiterbildungsstudiengänge sind jedoch nicht Intention der Ausschreibung Die Welt ist mein Campus.
Die Anträge sind durch die jeweilige Hochschulleitung einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Stiftung. Die digitale Einreichung von Anträgen wird von Anfang Juli 2025 bis 30.10.2025, 14 Uhr möglich sein. Nach dieser Frist wird das Förderportal geschlossen und die Antragstellung ist nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Antragsfrist können die Anträge nicht zurückgezogen werden.
In der Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus“ werden sechs Auswahlkriterien benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung.
Jeder Antrag besteht aus dem inhaltlichen Antrag, einem Arbeitsplan und einem Finanzierungsplan. Zusätzlich ist einzureichen:
– eine Bestätigung der Hochschulleitung
– ein Beschluss des Fakultätsrats bzw. des jeweiligen in der Einrichtung von Studiengängen leitenden Gremiums
Bei Verbundprojekten ist ergänzend einzureichen:
– Letter of Intent, der von allen Verbundpartnern unterzeichnet wurde
Für alle geforderten Dokumente finden Sie zur Antragstellung im Förderportal Vorlagen, die zu verwenden sind. Nicht vorgesehen ist das Hochladen abweichender Dokumente oder die Veränderung der Vorlagen sowie die Ergänzung der hochgeladenen Dokumente durch weitere Seiten, die nicht in der Antragstellung gefordert sind. Das Hochladen abweichender Dokumente führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Antragstellung von Verbundprojekten beachten Sie die Hinweise in der Frage „Was ist für die Antragstellung und Förderung eines Verbundprojektes zu beachten?“.
Der inhaltliche Antrag wird entlang vorgegebener Fragen ausgearbeitet und sollte für fachfremde Gutachter:innen nachvollziehbar sein. Zur Vorbereitung stehen weitere Informationen zur Projektbeschreibung zur Verfügung.
Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.
Antragsberechtigt sind die Hochschulleitungen aller staatlichen Hochschulen sowie der gemeinnützigen privaten Hochschulen. Private Hochschulen müssen dabei nachweislich steuerbegünstigt und zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Wissenschaftsrat akkreditiert sind.
Ja, die Förderung von Professuren ist möglich.
Die Professuren werden über Pauschalen abgerechnet und sind im Finanzierungsplan unter dem Reiter Finanzierungsplan | Personalmittel | Personalpauschale entsprechend aufzuführen. Mit der Auswahl der Kategorien W1 bis W3 errechnet sich die jeweilige Pauschale für die Professur automatisch.
In diesem Video wird gezeigt, wie Anträge im Förderportal gemeinsam bearbeitet werden können. Schritt für Schritt wird erklärt, wie Personen zur Zusammenarbeit an einem Antrag eingeladen werden können (00:00 bis 02:12) und wie diese die Einladung annehmen (02:12 bis 03:48).
Der Einsatz von KI bei der Erstellung von Förderanträgen ist möglich. Wichtig ist, dass dabei die Leitlinien der DFG für den Umgang mit KI-Modellen zur Text- und Bilderstellung berücksichtigt und umgesetzt werden.
Jede Hochschule kann durch die Hochschulleitung maximal einen Einzelantrag einreichen. Sie kann sich zusätzlich an maximal einem Verbundantrag – als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner – beteiligen. Ein Verstoß gegen die maximale Antragszahl führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Wird gegen diese Vorgabe verstoßen, werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. In diesem Fall wird das gesamte Verbundprojekt nicht gefördert.
In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.
Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.
Ein bestehender Account für die Ausschreibungen Freiraum 2025, Freiraum 2026 sowie Lehrarchitektur ist weiterhin nutzbar. Ein Account für die Ausschreibungen Freiraum 2022 und Freiraum 2023 ist nicht nutzbar. Interessent:innen müssen sich in diesem Fall im Förderportal erneut registrieren.
Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.
Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.
Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich. Verbundprojekte können Fördermittel während der Projektlaufzeit nicht zwischen den Verbundpartnern verschieben.
Anpassungen einzelner Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie zum Erreichen der Projektziele notwendig sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, indem freie Mittel aus einer anderen Finanzposition umdisponiert werden. Diese Umdispositionen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig, sondern werden erst im Zwischennachweis dargestellt und begründet. Beträgt die beantragte Gesamt-Jahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden. Umdispositionen über 20% der Gesamtjahressumme sind zustimmungspflichtig.
Ja, im Sinne des Jährlichkeitsprinzips ist die Summe der Fördermittel, die laut des Finanzierungsplans auf ein Kalenderjahr entfällt, im betreffenden Jahr anzufordern. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich. Während der Projektlaufzeit können Fördermittel nur innerhalb der für ein Kalenderjahr kalkulierten Summe zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.
Nein, die Weitergabe und Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte (auch Kooperations- bzw. Verbundpartner) ist nicht zulässig. Bei einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern o.ä., die nicht Teil des Projekts sind, ist es möglich, projektbezogene Ausgaben zu erstatten (z.B. Reisekosten).
Der Fördervertrag wird mit der Hochschule geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Hochschule aus.
Nein, die Stiftung kann keine Overhead-Pauschale zur Verfügung stellen.
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