Ein bestehender Account für die Ausschreibungen Freiraum 2025, Freiraum 2026 sowie Lehrarchitektur und Die Welt ist mein Campus ist weiterhin nutzbar. Ein Account für die Ausschreibungen Freiraum 2022 und Freiraum 2023 ist nicht nutzbar. Interessent:innen müssen sich in diesem Fall im Förderportal erneut registrieren.
Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.
Bei anderen Einrichtungen ist ebenso zu verfahren: Die geförderte Tätigkeit muss sich nachweislich auf das Projekt beziehen.
Netzwerke, die bereits im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ durch die Stiftung gefördert wurden, dürfen auch im Rahmen der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026“ einen Antrag einreichen.
Bitte beachten Sie dabei, dass nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten – auch von Projekten im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ – eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.
Lehrbezogene Netzwerke im Sinne der Ausschreibung bestehen aus Personen, die langfristig und hochschulübergreifend zusammenarbeiten mit dem Ziel, die hochschulische Lehre in unterschiedlichen Dimensionen weiterzuentwickeln. Sie gründen auf der Motivation von Einzelpersonen, gemeinsam mit anderen engagierten Personen an der Verbesserung des hochschulischen Lehrens und Lernens zu arbeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und Synergien herzustellen. Als Netzwerke in diesem Sinne gelten auch Fachdidaktikgesellschaften oder Fachgesellschaften, bei denen Lehrentwicklung Teil des Tätigkeitsportfolios ist.
Hochschulverbünde schließen persönliche Einzelmitgliedschaften aus und werden im Sinne der Ausschreibung „Fokus Netzwerke“ als strategische, institutionelle Partnerschaften zwischen Hochschulen definiert.
Bei Fragen bitten wir Sie darum, zunächst den Ausschreibungstext, den Leitfaden zur Ausschreibung sowie die FAQ hinzuzuziehen.
Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, bieten wir für die Förderung „Fokus Netzwerke 2026“ drei digitale Informationssessions an. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Website.
Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Gleichbehandlungsgründen keine individuelle Antragsberatung anbieten können.
Bei unverschuldeten Verzögerungen im Projektverlauf sowie besonderen Bedarfen, wie etwa Eltern- und Pflegezeiten bei Projektmitarbeitenden, kann ein Antrag auf Verlängerung der Mittelverausgabung oder auf kostenneutrale Verlängerung gestellt werden. Zeitintensive hochschulinterne Verwaltungsabläufe können als Grund für eine Verlängerung nicht berücksichtigt werden.
Die Beantragung einer verlängerten Mittelverausgabung oder einer kostenneutralen Verlängerung ist nur vom 01.08.2025 bis inkl. 15.11.2025 23:59 Uhr und nur über das StIL-Portal möglich (Reiter „Kostenneutrale Verlängerung“).
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Verlängerungen und zu den Rahmenbedingungen sind ebenfalls im StIL-Portal zu finden (Reiter “Kostenneutrale Verlängerung”).
Bitte denken Sie an Ihre Mitteilungspflicht, sollten sich Verzögerungen des Projekts von mind. sechs Wochen ergeben bzw. die Erreichung der Projektziele gefährdet sein.
Grundsätzlich können alle Studiengänge berücksichtigt werden, sofern sie unter die Gemeinnützigkeit der beantragenden Hochschule fallen.
Weiterbildungsstudiengänge sind jedoch nicht Intention der Ausschreibung Die Welt ist mein Campus.
In der Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus“ werden sechs Auswahlkriterien benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung.
Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.
In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.
Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.
Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.
Projekte in der Förderung Freiraum haben eine maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten. Eine kürzere Projektlaufzeit ist möglich. Dies ist im inhaltlichen Antrag sowie im Arbeits- und Finanzierungsplan deutlich zu machen. Administrativ laufen Projekte in der Förderung Freiraum 2026 vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2028. Eine Anpassung dieses Zeitraums ist nicht möglich.
Bitte teilen Sie uns regelmäßig mit, wenn sich Kontaktdaten der projektverantwortlichen Personen ändern. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de und teilen Sie uns alle notwendigen Kontaktdaten mit (Vorname, Name, Funktion, E-Mailadresse und Telefonnummer).
Steht Personal für eine gewisse Zeit des Projekts z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit nicht zur Verfügung, verlängert sich das Projekt nicht automatisch. Das Projekt kann durch Finanzierung von Ersatzpersonal fortgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie die Stiftung, sollten sich aus Abwesenheiten des Personals Verzögerungen des Projekts ergeben bzw. die Erreichung der Projektziele gefährdet sein.
Bitte stellen Sie sicher, dass im StIL-Portal alle relevanten Ansprechpersonen im Reiter „Kontaktpersonen“ angegeben sind und dass die dort angegebenen Kontaktdaten aktuell sind. Gerade mit Blick auf Vertretungen und Abwesenheiten empfehlen wir, über die verpflichtende Projektleitung hinaus mindestens eine weitere Kontaktperson anzugeben.
Bei Vergaben mit einer Höhe von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder einer Laufzeit von über einem Jahr, ist vorab die Zustimmung der Stiftung einzuholen. Planungen über Aufträge dieser Art sind über den Reiter „Pflichtmitteilungen“ im StIL-Portal zu kommunizieren.
Bitte formulieren Sie dort kurz, wieso die Vergabe des Auftrags zur Erreichung der Projektziele notwendig ist, und laden Sie die dazugehörige Unterlage (das Angebot des potenziellen Auftragnehmers) hoch.
Die Stiftung prüft den Vertragsabschluss im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Förderziel. Wir unterstellen hierbei, dass die Vertragsgestaltung auch im Weiteren den Zielen und Regelungen des Fördervertrages entspricht. Dies gilt gleichermaßen für das durchgeführte Vergabeverfahren. Eine vergaberechtliche Prüfung unsererseits erfolgt nicht, sondern liegt in der Verantwortung der Hochschulen.
Kommen für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Gegenständen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht (Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf, o.ä.), ist vor der Beschaffung zu prüfen, welche Form der Beschaffung die wirtschaftlichste ist. Bestehende Rahmenverträge der Hochschule können grundsätzlich genutzt werden, allerdings ist zu dokumentieren, dass deren Nutzung wirtschaftlicher als die singuläre Beschaffung ist. Innerhalb eines Verbundprojekts dürfen keine Aufträge an Verbundpartner:innen vergeben werden.
Bitte weisen Sie bei allen Veröffentlichungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit Ihrem Projekt auf die Förderung durch die Stiftung hin. Dabei ist der Name der Stiftung stets vollständig auszuschreiben. Wir bitten Sie außerdem, das Logo der Stiftung zu verwenden. (Die Schutzräume um das Logo herum sind in den entsprechenden Bilddateien, die die Stiftung zur Verfügung stellt, bereits angelegt.) Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geförderter Projekte.
Steht Personal für eine gewisse Zeit des Projekts z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit nicht zur Verfügung, verlängert sich das Projekt nicht automatisch. Das Projekt kann durch Finanzierung von Vertretungspersonal fortgeführt werden. Über etwaige Möglichkeiten einer Projektverlängerung stehen rechtzeitig im Projektverlauf Informationen zur Verfügung. Bitte denken Sie an Ihre Mitteilungspflicht, sollten sich Verzögerungen des Projekts von mind. sechs Wochen ergeben bzw. die Erreichung der Projektziele gefährdet sein.
Bitte stellen Sie sicher, dass im StIL-Portal alle relevanten Ansprechpersonen im Reiter „Kontaktpersonen“ angegeben sind und dass die dort angegebenen Kontaktdaten aktuell sind. Beachten Sie hierzu unbedingt unsere Anleitung für Freiraum 2022 bzw. unsere Anleitung für Freiraum 2023. Gerade mit Blick auf Vertretungen und Abwesenheiten empfehlen wir, über die verpflichtende Projektkoordination hinaus mindestens eine weitere Kontaktperson anzugeben.
Gefördert werden nur projektbezogene Aufwendungen innerhalb der Projektlaufzeit. Folgekosten nach Projektablauf werden nicht übernommen, sondern müssen durch Eigenmittel der Hochschule getragen werden. Werden Verträge über die Projektlaufzeit hinausgehend geschlossen, muss die geförderte Organisation grundsätzlich nach Projektende die Kosten für die Restlaufzeit der geschlossenen Verträgen übernehmen.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen des Vergaberecht zu beachten. Die Stiftung kann weder vergaberechtliche Prüfungen noch Beratungen anbieten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Vergaberechts und der Durchführung korrekter Vergabeverfahren liegt bei den Hochschulen.
Kommen für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Gegenständen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht (Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf, o.ä.), ist vor der Beschaffung zu prüfen, welche Form der Beschaffung die wirtschaftlichste ist. Bestehende Rahmenverträge der Hochschule können grundsätzlich genutzt werden, allerdings ist zu dokumentieren, dass deren Nutzung wirtschaftlicher als die singuläre Beschaffung ist. Innerhalb eines Verbundprojekts dürfen keine Aufträge an Verbundpartner:innen vergeben werden.
Die genehmigten Fördermittel dienen der Deckung von Ausgaben, die für das Projekt zwingend erforderlich sind und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Vollfinanzierung gewährt. Eigenmittel der Antragsteller:in können grundsätzlich in das Projekt eingebracht werden, sind allerdings als solche bereits im Antrag auszuweisen.
Fördermittel dürfen erst ab dem Projektstart verausgabt werden. Mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren kann bereits vor dem festgelegten Projektbeginn begonnen werden. Stellen dürfen auf Kosten der Hochschule bereits ausgeschrieben werden. Verträge dürfen erst zum Projektbeginn geschlossen und Verbindlichkeiten eingegangen werden.
Nein. Der Fördervertrag ist von unserer Rechtsabteilung entworfen, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geprüft und von unserem Aufsichtsgremium (Bund-Länder-Gremium) in dieser Fassung beschlossen worden. Er kann daher nicht geändert werden und ist in dieser Fassung zu zeichnen.
Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.
Ein Zuwendungsbescheid ergeht nicht. Mit dem unterzeichneten Fördervertrag können ab dem Projektstart Fördermittel angefordert werden. Informationen zur Mittelanforderung finden Sie ebenfalls in diesem FAQ.
Nein, die Weitergabe und Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte (auch Kooperations- bzw. Verbundpartner) ist nicht zulässig. Bei einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern o.ä., die nicht Teil des Projekts sind, ist es möglich, projektbezogene Ausgaben zu erstatten (z.B. Reisekosten).
„Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung. In regelmäßigen Abständen wählt der Ausschuss zur Projektauswahl Projekte zur Förderung aus. Wenn Sie über den genauen Zeitpunkt der nächsten Förderrunde informiert werden wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.
Der Fördervertrag wird mit der Hochschule geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Hochschule aus.
Nein, die Stiftung kann keine Overhead-Pauschale zur Verfügung stellen.
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