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    FAQ-Thema: Mittelanforderung

    Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich. Verbundprojekte können Fördermittel während der Pro-jektlaufzeit nicht zwischen den Verbundpartnern verschieben.

    Anpassungen einzelner Ausgabenposten innerhalb einer Einzelposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie zum Erreichen der Projektziele notwendig sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Einzelposition um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, indem freie Mittel aus einer anderen Einzelposition umdisponiert werden.

    Während der Projektlaufzeit können Ausgaben in der Höhe von bis zu 20 % der Einzelpositionen (kalenderjährliche Fördersumme) umdisponiert werden, soweit die Positionen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Die jeweiligen Umdispositionen sind bei Zwischen- und Verwendungsnachweisen anzugeben.

    Bitte beachten Sie hierzu auch die FAQs zu den Umdispositionen.

    Die Mittel des Haushaltsjahres müssen bis spätestens zum 01.Dezember angefordert werden (23:59 Uhr). Mittel, die nicht bis zum 01. Dezember angefordert werden, verfallen.

    Wenn der Rechtsgrund im laufenden Haushaltsjahr der Mittelanforderung gelegt wurde, können die Mittel bis zur angegebenen Verwendungsfrist im Buchungsbeleg im folgenden Haushaltsjahr verausgabt werden.

    Erforderlich: Die Verbindlichkeit für die jeweilige Ausgabe ist noch im Vorjahr entstanden. Für Personalmittel bedeutet dies, dass ein Arbeitsvertrag im Vorjahr geschlossen worden sein muss. Vergabe- und Auftragsverfahren für Investitions- oder Sachmittel müssen abgeschlossen und der Auftrag im Vorjahr vergeben worden sein. Bestellungen müssen ausgelöst worden sein, auch wenn die Lieferung, Rechnungsstellung und Bezahlung innerhalb der Verwendungsfrist erfolgen.

    Für Dienstreisen gilt, dass Reiseleistungen (z.B. Hotel, Transport, Teilnahmegebühr) im Vorjahr gebucht sein müssen. Ein Dienstreiseantrag reicht nicht aus. Tagegelder für Reisen im neuen Jahr dürfen nicht aus Fördermitteln des Vorjahres gezahlt werden. Die Dienstreise muss vor Ablauf der Verwendungsfrist stattfinden.

    Belege dürfen nur vollständig abgerechnet werden. Ein Belegsplitting zwischen den Haushaltsjahren ist nicht zulässig.

     

    Mittel können jederzeit angefordert werden, vorausgesetzt, es befindet sich zu dem Zeitpunkt keine Mittelanforderung in Prüfung.

    Die Mittel des Haushaltsjahres müssen bis spätestens zum 01.Dezember angefordert werden (23:59). Mittel, die nicht bis zum 01. Dezember angefordert werden, verfallen.

    Durch den Kassenschluss nach dem 01.Dezember wird das Förderportal für die Einreichung von Mittelanforderungen für den Rest des Jahres geschlossen. Mittelanforderungen für das neue Haushaltsjahr sind ab Februar möglich. Planen Sie bei Umdispositionen >20% und den damit zu stellenden Änderungsantrag unbedingt eine Bearbeitungszeit durch die StIL von mind. 5 Werktagen ein. Eine Mittelanforderung kann erst nach Zustimmung zum Änderungsantrag eingereicht werden.

    Der Mittelbedarf setzt sich zusammen aus den Restmitteln und den neuen/zusätzlich angeforderten Fördermitteln.

    Als Restmittel gelten alle Mittel, die zum Zeitpunkt einer neu eingereichten Mittelanforderung noch von der/den bisher ausgezahlten Mittelanforderung(en) vorhanden sind. Die Verwendungsfrist (90 Kalendertage inkl. Feiertage) darf nicht überschritten werden.

    Geben Sie in der Mittelanforderung den Mittelbedarf sowie die vorhandenen Restmittel an. Der Mittelbedarf wird mit dem Betrag der Restmittel verrechnet und ergibt die Summe der angeforderten Mittel. Die Verwendungsfrist für den gemeldeten Mittelbedarf ist dem Buchungsbeleg zu entnehmen.

    Grundsätzlich sind Fördermittel innerhalb von drei Monaten bzw. 90 Kalendertagen inkl. Feiertage nach Erhalt zu verausgaben. Restmittel können vor Ablauf der Verwendungsfrist mit der nächsten Mittelanforderung verrechnet werden.

    In der Mittelanforderung geben Sie Ihren Mittelbedarf für die kommenden drei Monate bzw. 90 Kalendertage inkl. Feiertage an. Der Bedarf setzt sich zusammen aus möglichen Restmitteln und dem neuen/zusätzlichen Bedarf. Die Restmittel aus einer vorherigen Mittelanforderung reduzieren den ausgezahlten Betrag.

    Nach Ablauf der Verwendungsfrist ist die Verrechnung von Restmitteln nicht mehr möglich. Nicht verausgabte Mittel müssen unverzüglich über das Förderportal als Rückzahlung an die StIL gemeldet werden.

    Die Fördermittel sind bedarfsgerecht und im Voraus für maximal drei Monate/ 90 Kalendertage inkl. Feiertage anzufordern.

    Die angeforderten Mittel werden immer für das laufende Haushaltsjahr angefordert und verausgabt (Jährlichkeitsprinzip).

    Eine Mittelanforderung kann jederzeit über das Förderportal eingereicht werden, vorausgesetzt, es befindet sich zu dem Zeitpunkt keine andere Mittelanforderung in Prüfung.

    Die Sachmittelpauschale errechnet sich in der Mittelanforderung automatisch durch die Eingabe der Personalmittel anteilig mit 10 %.

    Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.

    Ist die Mittelanforderung korrekt und vollständig per E-Mail eingegangen, so erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach der Frist für die Mittelanforderung.

    Die Mittelanforderung erfolgt per Formular, welches ausgefüllt an fokus@stiftung-hochschullehre.de gesendet wird. Pro Stichtag kann nur eine Mittelanforderung eingesendet werden. Sollten Sie eine Korrektur an einer bereits eingereichten Anforderung vornehmen müssen, schreiben Sie uns eine Nachricht per E-Mail. Sofern die Anforderung noch nicht genehmigt wurde, kann sie zur Bearbeitung freigeschaltet werden.

    Für die Projekte der Fokus-Förderungen entfällt die Bindung der Mittelanforderungen an die Stichtage. Die Verausgabungsfrist von drei Monaten bleibt unverändert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, weiterhin Ihre Projektmittel quartalsweise und möglichst gebündelt anzufordern.
    Aus administrativen Gründen können wir keine Mittelanforderungen vor dem 01.02. Und nach dem 01.12. bearbeiten.

    Die Frist für die letzte Mittelanforderung des Jahres ist der 01. Dezember (bis 12 Uhr). Die Auszahlung der am 01. Dezember angeforderten Mittel erfolgt zum 30. Dezember. Die Verausgabung dieser Mittel kann unter den folgenden Bedingungen bis zum 31. März erfolgen: Die Verbindlichkeit für die jeweilige Ausgabe ist noch im Vorjahr entstanden. Für Personalmittel bedeutet dies, dass ein Arbeitsvertrag im Vorjahr geschlossen worden sein muss. Auftragsverfahren für Investitions- oder Sachmittel müssen abgeschlossen und der Auftrag im Vorjahr vergeben worden sein. Bestellungen müssen ausgelöst worden sein, auch wenn die Lieferung, Rechnungsstellung und Bezahlung im ersten Quartal des Folgejahres erfolgen. Über den 31. März hinaus ist eine Verwendung der Mittel aus dem Vorjahr nicht mehr möglich. Fördermittel, die nicht bis zum 01. Dezember angefordert wurden, verfallen.

    Die Fördermittel werden entsprechend der im Finanzierungsplan veranschlagten Summen angefordert. Umdispositionen sind bei der Mittelanforderung noch nicht anzugeben. Wenn Sie bspw. planen, Sachmittel in Personalmittel umzudisponieren, rufen Sie die Mittel dennoch aus dem Budget der Sachmittel ab, so wie ursprünglich im Finanzierungsplan angegeben.

    Bitte beachten Sie die Grenze zur Zustimmung von Umdispositionen von über 20% durch die Stiftung und dokumentieren alle Umdispositionen, die darunter liegen im Laufe des Jahres. Die Verantwortung für die ausreichende Dokumentation von Abweichungen vom Finanzierungsplan liegt bei den Fördermittelempfänger:innen.

    Ja, im Sinne des Jährlichkeitsprinzips ist die Summe der Fördermittel, die laut des Finanzierungsplans auf ein Kalenderjahr entfällt, im betreffenden Jahr anzufordern. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich. Während der Projektlaufzeit können Fördermittel nur innerhalb der für ein Kalenderjahr kalkulierten Summe zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.

    Ist die Mittelanforderung korrekt und vollständig eingegangen, so erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Prüfung und Freigabe für die Mittelanforderung.

    Reichen Sie keine Mittelanforderung mit 0,- EUR ein. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine kurze Nachricht über das StIL-Portal, dass Sie zum betreffenden Stichtag keine Mittel anfordern werden.

    Pro Stichtag kann nur eine Mittelanforderung eingesendet werden. Sollten Sie eine Korrektur an einer bereits eingereichten Anforderung vornehmen müssen, schreiben Sie uns eine Nachricht über das StIL-Portal. Sofern die Anforderung noch nicht genehmigt wurde, kann sie zur Bearbeitung freigeschaltet werden.

    Fördermittel sind in der Regel im Voraus für die kommenden drei Monate anzufordern. Folgende Stichtage gelten für die genannten Zeiträume:

    • 01. Februar = Januar bis inkl. März
    • 01. April = April bis inkl. Juni
    • 01. Juli = Juli bis inkl. September
    • 01. Oktober = Oktober bis inkl. Dezember, bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis 15. Januar des Folgejahres
    • 01. Dezember = zur Verausgabung bis inkl. 31.03. des Folgejahres

     

    Sie erhalten etwa 20 Tage vor den jeweiligen Stichtagen eine automatisierte Nachricht aus dem StIL-Portal, dass Sie eine Mittelanforderung einreichen können. Mittelanforderungen müssen bis spätestens 12 Uhr des Stichtages bei der Stiftung eingegangen sein (bitte nach dem Absenden im Portal nochmals speichern). Eine Mittelanforderung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.

    Die Fördermittel, die für ein Kalenderjahr im Finanzierungsplan veranschlagt sind, müssen spätestens bis zum 01. Dezember angefordert werden, da sie andernfalls verfallen (siehe Förderbedingungen 4.2).