FAQ
  • Home / FAQ / Interessierte
  • Übersicht

    FAQ Zielgruppe: Interessierte

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Einrichtung beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der antragstellenden Einrichtung jedoch gegeben sein.

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Bei anderen Einrichtungen ist ebenso zu verfahren: Die geförderte Tätigkeit muss sich nachweislich auf das Projekt beziehen.

    Netzwerke, die bereits im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ durch die Stiftung gefördert wurden, dürfen auch im Rahmen der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026“ einen Antrag einreichen.

    Bitte beachten Sie dabei, dass nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten – auch von Projekten im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ – eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Lehrbezogene Netzwerke im Sinne der Ausschreibung bestehen aus Personen, die langfristig und hochschulübergreifend zusammenarbeiten mit dem Ziel, die hochschulische Lehre in unterschiedlichen Dimensionen weiterzuentwickeln. Sie gründen auf der Motivation von Einzelpersonen, gemeinsam mit anderen engagierten Personen an der Verbesserung des hochschulischen Lehrens und Lernens zu arbeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und Synergien herzustellen. Als Netzwerke in diesem Sinne gelten auch Fachdidaktikgesellschaften oder Fachgesellschaften, bei denen Lehrentwicklung Teil des Tätigkeitsportfolios ist.
    Hochschulverbünde schließen persönliche Einzelmitgliedschaften aus und werden im Sinne der Ausschreibung „Fokus Netzwerke“ als strategische, institutionelle Partnerschaften zwischen Hochschulen definiert.

    Bei Fragen bitten wir Sie darum, zunächst den Ausschreibungstext, den Leitfaden zur Ausschreibung sowie die FAQ hinzuzuziehen.
    Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, bieten wir für die Förderung „Fokus Netzwerke 2026“ drei digitale Informationssessions an. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Website.
    Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de.
    Bitte beachten Sie, dass wir aus Gleichbehandlungsgründen keine individuelle Antragsberatung anbieten können.

    Grundsätzlich können alle Studiengänge berücksichtigt werden, sofern sie unter die Gemeinnützigkeit der beantragenden Hochschule fallen.

    Weiterbildungsstudiengänge sind jedoch nicht Intention der Ausschreibung Die Welt ist mein Campus.

    Die Anträge sind durch die jeweilige Hochschulleitung einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Stiftung. Die digitale Einreichung von Anträgen wird von Anfang Juli 2025 bis 30.10.2025, 14 Uhr möglich sein. Nach dieser Frist wird das Förderportal geschlossen und die Antragstellung ist nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Antragsfrist können die Anträge nicht zurückgezogen werden.

    In der Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus“ werden sechs Auswahlkriterien benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung.

    Jeder Antrag besteht aus dem inhaltlichen Antrag, einem Arbeitsplan und einem Finanzierungsplan. Zusätzlich ist einzureichen:
    – eine Bestätigung der Hochschulleitung
    – ein Beschluss des Fakultätsrats bzw. des jeweiligen in der Einrichtung von Studiengängen leitenden Gremiums

    Bei Verbundprojekten ist ergänzend einzureichen:
    – Letter of Intent, der von allen Verbundpartnern unterzeichnet wurde

    Für alle geforderten Dokumente finden Sie zur Antragstellung im Förderportal Vorlagen, die zu verwenden sind. Nicht vorgesehen ist das Hochladen abweichender Dokumente oder die Veränderung der Vorlagen sowie die Ergänzung der hochgeladenen Dokumente durch weitere Seiten, die nicht in der Antragstellung gefordert sind. Das Hochladen abweichender Dokumente führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Antragstellung von Verbundprojekten beachten Sie die Hinweise in der Frage „Was ist für die Antragstellung und Förderung eines Verbundprojektes zu beachten?“.
    Der inhaltliche Antrag wird entlang vorgegebener Fragen ausgearbeitet und sollte für fachfremde Gutachter:innen nachvollziehbar sein. Zur Vorbereitung stehen weitere Informationen zur Projektbeschreibung zur Verfügung.

    Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.

    Antragsberechtigt sind die Hochschulleitungen aller staatlichen Hochschulen sowie der gemeinnützigen privaten Hochschulen. Private Hochschulen müssen dabei nachweislich steuerbegünstigt und zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Wissenschaftsrat akkreditiert sind.

    Ja, die Förderung von Professuren ist möglich.

    Die Professuren werden über Pauschalen abgerechnet und sind im Finanzierungsplan unter dem Reiter Finanzierungsplan | Personalmittel | Personalpauschale entsprechend aufzuführen. Mit der Auswahl der Kategorien W1 bis W3 errechnet sich die jeweilige Pauschale für die Professur automatisch.

    Der Einsatz von KI bei der Erstellung von Förderanträgen ist möglich. Wichtig ist, dass dabei die Leitlinien der DFG für den Umgang mit KI-Modellen zur Text- und Bilderstellung berücksichtigt und umgesetzt werden.

    Die Anträge sind durch die jeweilige Hochschulleitung einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Stiftung. Die digitale Einreichung von Anträgen wird vom 31.07.2024 bis 30.10.2024, 14 Uhr möglich sein. Nach dieser Frist wird das Förderportal geschlossen und die Antragstellung ist nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Antragsfrist können die Anträge nicht zurückgezogen werden.

    Für die Förderung „Lehrarchitektur” ist eine Zwischenevaluation nach drei Jahren vorgesehen. Die Förderverträge werden aufgrund dieser Zwischenevaluation zunächst für vier Jahre geschlossen mit der Option, diese bei positiver Evaluation um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Projekte sind jedoch für sechs Jahre zu planen (so auch im Arbeits- und Finanzierungsplan). Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass nach drei Jahren erste sichtbare Ergebnisse zu erzielen sind.

    Jede Hochschule kann durch die Hochschulleitung maximal einen Einzelantrag einreichen. Sie kann sich zusätzlich an maximal einem Verbundantrag – als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner – beteiligen. Ein Verstoß gegen die maximale Antragszahl führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Wird gegen diese Vorgabe verstoßen, werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. In diesem Fall wird das gesamte Verbundprojekt nicht gefördert.

    Das Verfahren von Freiraum legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Diese Regelung wird anhand eines Textvergleichs überprüft (siehe dazu auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?). Zudem prüfen die Gutachter:innen, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbaut, sodass sichergestellt ist, dass die Projektidee bereits zum Zeitpunkt der Interessenbekundung vorhanden ist (siehe dazu auch: Was bedeutet es, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbauen muss?). Ein negatives Prüfergebnis führt in beiden Fällen zum Ausschluss vom Verfahren.

    Die Losziehung erfolgte nach einer Bereinigung der Daten nach dem Zufallsprinzip (zu Gründen für den Ausschluss vom Verfahren siehe: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?) Die Anzahl der Lose ist auf 500 begrenzt. Eine gesonderte Berücksichtigung einer Zusammenarbeit zwischen Personen von antragsberechtigten Hochschulen findet nicht statt (siehe dazu auch: Ist bei Freiraum 2026 eine Zusammenarbeit möglich?).

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.

    Das Verfahren von Freiraum legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Zudem kann pro Person nur eine Interessensbekundung eingereicht werden.

    Zum Ausschluss vom Losverfahren können folgende Gründe führen:

    • Eine Projektidee wird innerhalb der gleichen Hochschule von Personen der gleichen Fachrichtung, des gleichen Arbeitsbereiches, der gleichen Arbeitsgruppe oder des gleichen Lehrstuhls mehrfach eingereicht. Zulässig ist eine Zusammenarbeit zwischen Personen an antragsberechtigten Hochschulen aus unterschiedlichen Fachrichtungen. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Projektskizze aufzuzeigen.
    • Eine Person reicht mehr als eine Interessensbekundung ein.

    Als Konsequenz werden Personen vom Antragsverfahren und der Förderung für die kommende Freiraum Ausschreibung ausgeschlossen. Das heißt, dass diese Personen keine Interessenbekundung bzw. keinen Antrag einreichen können.

    Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.

    In der Ausschreibung Lehrarchitektur werden sechs Auswahlkriterien und zwei Querschnittsziele benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung und wurden durch den Ausschuss zur Projektauswahl mittels der Operationalisierung der Auswahlkriterien konkretisiert.

    Verbundprojekte sind durch die projektleitende Hochschule zu beantragen. Die Zahl der Verbundpartner ist nicht begrenzt. Jede Hochschule kann höchstens einen Einzelantrag einreichen und sich (als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner) an einem Verbundantrag beteiligen. Beim Verstoß gegen diese Vorgabe werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Bitte beachten Sie dazu die Ausführungen zur Frage „Wie viele Anträge können gestellt werden?“

    Verbundprojekte müssen eine gemeinsame Projektbeschreibung und einen gemeinsamen Arbeitsplan einreichen. Zudem wird von der projektleitenden Hochschule für jeden Verbundpartner jeweils ein Finanzierungsplan eingereicht. Vom gesamten Verbund ist – zusätzlich zur Bestätigung der Hochschulleitung – ein Letter of Intent einzureichen, in dem die Verbundpartner ihre Zusammenarbeit bestätigen.

    Im Rahmen der Begutachtung muss für die Gutachtenden der Mehrwert des Verbundes deutlich werden. Sollte ein Beitrag eines oder mehrerer Verbundpartner nicht nachvollziehbar oder förderwürdig erscheinen, wird der gesamte Verbund als nicht förderwürdig bewertet.

    Die Abstimmung zu Projektinhalt, Arbeitsplan und Finanzierungsplänen koordiniert die projektleitende Hochschule des Verbundes. Die Kommunikation zwischen der StIL und dem Verbund erfolgt von der Antragstellung bis zur Kommunikation der Förderentscheidung ausschließlich über die projektleitende Hochschule. Nach der Förderentscheidung und zur Finalisierung der Finanzierungspläne tritt die StIL mit den einzelnen Verbundpartnern in Verbindung.

    Der Finanzierungsplan der einzelnen Verbundpartner ist Bestandteil des Fördervertrags und die Grundlage für die Anforderung der Fördermittel, die jeder Verbundpartner im Falle einer Förderung selbst verwaltet. Auf Ebene der einzelnen Verbundpartner werden auch die Förderverträge geschlossen. Die Förderung des Verbundprojektes kann erst starten, wenn alle Förderverträge geschlossen sind. Sollte ein Fördervertrag nicht zustande kommen, wird auch der Verbund nicht gefördert.

    Die projektleitende Hochschule übernimmt auch im Rahmen der Förderung übergeordnete Verantwortung, z.B. bei der Kommunikation zu Projektverzögerungen und reicht jährlich den Sachbericht im Rahmen des Zwischennachweises ein. Sie ist ebenso verantwortlich, die Zwischenevaluation im Verbund und den Abschlussnachweis zu koordinieren.

    Bitte beachten Sie, dass ein Austausch oder Austritt eines Verbundpartners im Projektverlauf nicht möglich ist.

    Die in der Ausschreibung in Aussicht gestellte Brückenfinanzierung ist für den Antrag nicht zu berücksichtigen. Für eine Brückenfinanzierung wird auf Grundlage einer kritischen Reflektion des bisherigen Projektverlaufs ein – vom Antrag unabhängiges – Konzept zur strukturellen Verankerung einzureichen sein.

    Für die Brückenfinanzierung kommen vor allem jene Projekte infrage, die besonders weitreichende strukturelle Veränderungen umgesetzt, initiiert bzw. erprobt haben.

    Jeder Antrag besteht aus dem inhaltlichen Antrag, einem Arbeitsplan und einem Finanzierungsplan. Zusätzlich wird eine Bestätigung der Hochschulleitung eingereicht. Bei Verbundprojekten ist zudem ein Letter of Intent einzureichen, der von allen Verbundpartnern zu unterschreiben ist. Für den Arbeitsplan und den Finanzierungsplan ebenso wie für die Bestätigung der Hochschulleitung und den Letter of Intent finden Sie zur Antragstellung Vorlagen, die zu verwenden sind. Nicht vorgesehen ist das Hochladen abweichender Dokumente oder die Veränderung der Vorlagen sowie die Ergänzung der hochgeladenen Dokumente durch weitere Seiten, die nicht in der Antragstellung gefordert sind. Dies kann zum Ausschluss des Auswahlverfahrens führen. Für die Antragstellung von Verbundprojekten beachten Sie die Hinweise in der Frage „Was ist für die Antragstellung und Förderung eines Verbundprojektes zu beachten?“.

    Der inhaltliche Antrag wird entlang vorgegebener Fragen ausgearbeitet und sollte für fachfremde Gutachter:innen nachvollziehbar sein. Zur Vorbereitung stehen weitere Informationen zur Projektbeschreibung zur Verfügung.

    Die Höhe der beantragten Fördermittel je Projekt ist nicht gedeckelt und richtet sich nach der Angemessenheit, Reichweite und der anvisierten strukturellen Verankerung des jeweiligen Projekts.

    Die Anzahl der geförderten Projekte ist von der Bewertung im wissenschaftsgeleiteten Verfahren abhängig. Der Ausschuss für die Projektauswahl strebt an, etwa 80 Hochschulen zu fördern. Diese Orientierungsgröße soll die Höhe der beantragten Fördermittel nicht beeinflussen. Weitere Informationen finden sich in der Ausschreibung.

    Die „Ausschreibung „Lehrarchitektur” zielt auf die Stärkung der Lehre in der Wissenschaft. Damit sollen neue Möglichkeiten zur Profilbildung und Räume für eine kritische Reflexion und Weiterentwicklung der Ziele, Strukturen und Effekte der Lehre eröffnet werden. Die angestrebten modellhaften Projekte sollen die Vielfalt der Hochschulprofile sowie gesellschaftliche Anforderungen aufgreifen.

    Die Hochschulen werden ermutigt, vorhandene Spielräume ehrgeizig zu nutzen, um somit zur Etablierung des Lehrens als wissenschaftliches Feld beizutragen.

    Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen durch die Hochschulleitungen. Private Einrichtungen, ggf. mit staatlicher Anerkennung, und außerhochschulische Einrichtungen sowie Vereinigungen sind in dieser Ausschreibung nicht antragsberechtigt und auch nicht als Verbundpartner förderfähig.

    Alle antragsberechtigten Hochschulen für die Ausschreibung „Lehrarchitektur“ sind in der Hochschulliste enthalten. Diese Liste ist mit den zuständigen Landesministerien abgestimmt.

    Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.
    Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung vor, Personen von zukünftigen Antragsverfahren der Stiftung auszuschließen und die entsprechende Hochschulleitung zu informieren (siehe auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?).

    Insgesamt werden 500 Lose zufällig gezogen. Anträge können nur von Personen eingereicht werden, deren Interessenbekundung ausgelost wurde. Die / der Interessent:in aus der Interessenbekundung wird automatisch als Projektleiter:in in die Antragstellung übernommen.

    Die Interessenbekundung umfasst die Angabe von Interessent:in und Hochschule sowie eine Projektskizze im Umfang von 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen).

    Der Antrag umfasst die fünf im Ausschreibungstext genannten Themenbereiche im Umfang von insgesamt ungefähr 9.000 Zeichen.

    Einzureichen sind im Rahmen der Antragstellung außerdem ein Finanzierungsplan sowie ein Arbeitsplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen. Optional kann ein Literaturverzeichnis eingereicht werden.

    Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.

    „Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung. In regelmäßigen Abständen wählt der Ausschuss zur Projektauswahl Projekte zur Förderung aus. Wenn Sie über den genauen Zeitpunkt der nächsten Förderrunde informiert werden wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.