FAQ
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    FAQ Zielgruppe: Antragsteller:innen

    Eine zentrale Anforderung an Freiraum-Projekte ist, dass sie von der Person geleitet werden, welche ihre Idee mittels einer Interessensbekundung eingereicht und den Antrag gestellt hat. Deshalb kann die Projektleitung nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden, deren Grund nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlag, z.B. wegen Krankheit oder Schwangerschaft.

    Ein Antrag zum Projektleitungswechsel ist genehmigungspflichtig. Ein Antrag muss schriftlich bei der Stiftung gestellt werden (freiraum@stiftung-hochschullehre.de).

    Der Antrag ist durch die Projektleitung über das Förderportal der Stiftung einzureichen. Der Antrag kann im Portal kollaborativ erstellt werden. Hierfür kann der Antrag einrichtungsintern sowie mit Netzwerkpartner:innen über die Funktion „Antrag teilen“ geteilt werden.

    Der Inhaltliche Antrag bei „Fokus Netzwerke 2026“ ist kein gesondertes Dokument, sondern ergibt sich durch Ihre Antworten in den im Förderportal aufgelisteten Abschnitten. Sie finden diese Fragen zum Inhaltlichen Antrag in der Navigation auf der linken Seite in der Antragstellung. Sie werden im inhaltlichen Antrag anhand von konkreten Fragen durch den Antrag geleitet: Auf die Aspekte „Ausgangslage des Netzwerks, „Ziele des Projekts“ und „Geplante Arbeitspakete“ soll im Rahmen der Ausschreibungsziele eingegangen werden. Je nachdem, welche(s) Ausschreibungsziel(e) Sie wählen, öffnen sich entsprechende Textfelder. „Wirksamkeitsprüfung und Reflexion“ sowie „Lehrbezug des Netzwerks“ werden unabhängig davon angezeigt. Die einzelnen Abschnitte enthalten unterschiedliche Zeichenbegrenzungen. Insgesamt werden es rund 6 bis 7 DIN-A4-Seiten sein.

    Nein, Sie haben die Wahl, ob sie eines, zwei oder alle drei Ausschreibungsziele für Ihren Antrag auswählen. Für die Chancen eines Antrags macht es keinen Unterschied, auf wieviele der drei Ausschreibungsziele sich Ihr Antrag bezieht. Sie können ein Ausschreibungsziel mit Ihrer Projektidee adressieren, zwei oder alle drei. Wichtigstes Kriterium ist die Stimmigkeit des Antrags.

    Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können für Begleitende Forschung eingestellt werden, wenn diese für die Erreichung der Projektziele notwendig sind. Reine Promotionsvorhaben werden nicht gefördert.

    Ein bestehender Account für die Ausschreibungen Freiraum 2025, Freiraum 2026 sowie Lehrarchitektur und Die Welt ist mein Campus ist weiterhin nutzbar. Ein Account für die Ausschreibungen Freiraum 2022 und Freiraum 2023 ist nicht nutzbar. Interessent:innen müssen sich in diesem Fall im Förderportal erneut registrieren.

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Einrichtung beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der antragstellenden Einrichtung jedoch gegeben sein.

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Bei anderen Einrichtungen ist ebenso zu verfahren: Die geförderte Tätigkeit muss sich nachweislich auf das Projekt beziehen.

    Netzwerke, die bereits im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ durch die Stiftung gefördert wurden, dürfen auch im Rahmen der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026“ einen Antrag einreichen.

    Bitte beachten Sie dabei, dass nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten – auch von Projekten im Rahmen von „Fokus Netzwerke 2023“ – eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Lehrbezogene Netzwerke im Sinne der Ausschreibung bestehen aus Personen, die langfristig und hochschulübergreifend zusammenarbeiten mit dem Ziel, die hochschulische Lehre in unterschiedlichen Dimensionen weiterzuentwickeln. Sie gründen auf der Motivation von Einzelpersonen, gemeinsam mit anderen engagierten Personen an der Verbesserung des hochschulischen Lehrens und Lernens zu arbeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und Synergien herzustellen. Als Netzwerke in diesem Sinne gelten auch Fachdidaktikgesellschaften oder Fachgesellschaften, bei denen Lehrentwicklung Teil des Tätigkeitsportfolios ist.
    Hochschulverbünde schließen persönliche Einzelmitgliedschaften aus und werden im Sinne der Ausschreibung „Fokus Netzwerke“ als strategische, institutionelle Partnerschaften zwischen Hochschulen definiert.

    Bei Fragen bitten wir Sie darum, zunächst den Ausschreibungstext, den Leitfaden zur Ausschreibung sowie die FAQ hinzuzuziehen.
    Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, bieten wir für die Förderung „Fokus Netzwerke 2026“ drei digitale Informationssessions an. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Website.
    Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an fokus@stiftung-hochschullehre.de.
    Bitte beachten Sie, dass wir aus Gleichbehandlungsgründen keine individuelle Antragsberatung anbieten können.

    Grundsätzlich können alle Studiengänge berücksichtigt werden, sofern sie unter die Gemeinnützigkeit der beantragenden Hochschule fallen.

    Weiterbildungsstudiengänge sind jedoch nicht Intention der Ausschreibung Die Welt ist mein Campus.

    Die Anträge sind durch die jeweilige Hochschulleitung einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der Stiftung. Die digitale Einreichung von Anträgen wird von Anfang Juli 2025 bis 30.10.2025, 14 Uhr möglich sein. Nach dieser Frist wird das Förderportal geschlossen und die Antragstellung ist nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Antragsfrist können die Anträge nicht zurückgezogen werden.

    In der Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus“ werden sechs Auswahlkriterien benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung.

    Jeder Antrag besteht aus dem inhaltlichen Antrag, einem Arbeitsplan und einem Finanzierungsplan. Zusätzlich ist einzureichen:
    – eine Bestätigung der Hochschulleitung
    – ein Beschluss des Fakultätsrats bzw. des jeweiligen in der Einrichtung von Studiengängen leitenden Gremiums

    Bei Verbundprojekten ist ergänzend einzureichen:
    – Letter of Intent, der von allen Verbundpartnern unterzeichnet wurde

    Für alle geforderten Dokumente finden Sie zur Antragstellung im Förderportal Vorlagen, die zu verwenden sind. Nicht vorgesehen ist das Hochladen abweichender Dokumente oder die Veränderung der Vorlagen sowie die Ergänzung der hochgeladenen Dokumente durch weitere Seiten, die nicht in der Antragstellung gefordert sind. Das Hochladen abweichender Dokumente führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Antragstellung von Verbundprojekten beachten Sie die Hinweise in der Frage „Was ist für die Antragstellung und Förderung eines Verbundprojektes zu beachten?“.
    Der inhaltliche Antrag wird entlang vorgegebener Fragen ausgearbeitet und sollte für fachfremde Gutachter:innen nachvollziehbar sein. Zur Vorbereitung stehen weitere Informationen zur Projektbeschreibung zur Verfügung.

    Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.

    Antragsberechtigt sind die Hochschulleitungen aller staatlichen Hochschulen sowie der gemeinnützigen privaten Hochschulen. Private Hochschulen müssen dabei nachweislich steuerbegünstigt und zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Wissenschaftsrat akkreditiert sind.

    Ja, die Förderung von Professuren ist möglich.

    Die Professuren werden über Pauschalen abgerechnet und sind im Finanzierungsplan unter dem Reiter Finanzierungsplan | Personalmittel | Personalpauschale entsprechend aufzuführen. Mit der Auswahl der Kategorien W1 bis W3 errechnet sich die jeweilige Pauschale für die Professur automatisch.

    In diesem Video wird gezeigt, wie Anträge im Förderportal gemeinsam bearbeitet werden können. Schritt für Schritt wird erklärt, wie Personen zur Zusammenarbeit an einem Antrag eingeladen werden können (00:00 bis 02:12) und wie diese die Einladung annehmen (02:12 bis 03:48).

    Der Einsatz von KI bei der Erstellung von Förderanträgen ist möglich. Wichtig ist, dass dabei die Leitlinien der DFG für den Umgang mit KI-Modellen zur Text- und Bilderstellung berücksichtigt und umgesetzt werden.

    Für die Förderung „Lehrarchitektur” ist eine Zwischenevaluation nach drei Jahren vorgesehen. Die Förderverträge werden aufgrund dieser Zwischenevaluation zunächst für vier Jahre geschlossen mit der Option, diese bei positiver Evaluation um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Projekte sind jedoch für sechs Jahre zu planen (so auch im Arbeits- und Finanzierungsplan). Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass nach drei Jahren erste sichtbare Ergebnisse zu erzielen sind.

    Jede Hochschule kann durch die Hochschulleitung maximal einen Einzelantrag einreichen. Sie kann sich zusätzlich an maximal einem Verbundantrag – als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner – beteiligen. Ein Verstoß gegen die maximale Antragszahl führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Wird gegen diese Vorgabe verstoßen, werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. In diesem Fall wird das gesamte Verbundprojekt nicht gefördert.

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.

    Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf den Lernprozessen der Studierenden. Projekte, die beispielsweise Unterstützungsangebote für Promovierende entwickeln, sind dabei nicht ausgeschlossen. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen können für begleitende Forschung eingestellt werden, wenn diese für die Erreichung der Projektziele notwendig sind. Reine Promotionsvorhaben, bzw. reine Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion können jedoch nicht gefördert werden.

    Förderungen

    Sollen Mitarbeiter:innen, die bereits in der geförderten Einrichtung dauerhaft beschäftigt sind (grundfinanziertes Personal), im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen der geforderten Einrichtung tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Die Antragsteller:innen bestätigen mit der Antragstellung, dass die Hochschulleitung über den Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und dass das Projekt administrativ von der Hochschule unterstützt wird. Eine schriftliche Bestätigung der Hochschulleitung ist im Antragsprozess von Freiraum nicht vorgesehen. Der Fördervertrag wird im Falle einer Förderung von der Hochschulleitung unterzeichnet.

    Förderungen

    Ein bestehender Account für die Ausschreibungen Freiraum 2025, Freiraum 2026, Lehrarchitektur sowie Die Welt ist mein Campus ist weiterhin nutzbar. Ein Account für die Ausschreibungen Freiraum 2022 und Freiraum 2023 ist nicht nutzbar. Interessent:innen müssen sich in diesem Fall im Förderportal erneut registrieren.

    Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.

    Projekte in der Förderung Freiraum haben eine maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten. Eine kürzere Projektlaufzeit ist möglich. Dies ist im inhaltlichen Antrag sowie im Arbeits- und Finanzierungsplan deutlich zu machen. Administrativ laufen Projekte in der Förderung Freiraum 2026 vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2028. Eine Anpassung dieses Zeitraums ist nicht möglich.

    Förderungen

    Die Mitarbeit in den geförderten Projekten von Personen, die aktuell nicht hauptberuflich an der Hochschule beschäftigt sind, z.B. Lehrbeauftragte oder Studierende, ist ausdrücklich erwünscht. Mit den Anträgen können Personalstellen für diese Personengruppe beantragt werden. Der Antrag muss allerdings von einem Mitglied der Hochschule entsprechend der Antragsberechtigung eingereicht werden. Studierende und Lehrbeauftragte sind nicht antragsberechtigt.

    Förderungen

    Ja, antragsberechtigte Personen können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht direkt im Projekt mitarbeiten, sondern nur eine leitende Funktion einnehmen.

    Die antragstellende Person kann grundsätzlich nicht von ihrer Rolle und Verantwortung als Projektleitung entbunden werden. Ein Wechsel der Projektleitung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich: Wann kann eine Projektleitung gewechselt werden?

    Förderungen

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Hochschule beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der Hochschule jedoch gegeben sein.

    Förderungen

    Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Anträge auf Englisch einzureichen, ist möglich. Leider können wir die Ausschreibungsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf Englisch anbieten.

    Als „hauptberuflich“ gilt eine Tätigkeit, die entgeltlich erbracht wird, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht. Die Hauptberuflichkeit an der Hochschule kann auch bei Teilzeitstellen gegeben sein, wenn keine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, die den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

    Bei Freiraum 2026 ist eine Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten an antragsberechtigten Hochschulen grundsätzlich möglich. Die Interessensbekundungen und Anträge sind getrennt zu stellen. Eine Zusammenarbeit können Sie in der Projektskizze der Interessensbekundung und bei erfolgreicher Auslosung im Antragstext ausführen.
    Die Auslosung der Interessenbekundungen und die Begutachtung der Anträge erfolgt nicht gemeinsam. Bitte stellen Sie daher sicher, dass das Projekt auch als Einzelprojekt durchführbar ist. Beachten Sie zudem die Regelungen zum Ausschluss vom Losverfahren: In welchen Fällen werden Interessenbekundungen vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?
    Auch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen, die nicht im Rahmen von Freiraum gefördert werden, ist möglich. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts können beispielsweise Aufträge an Institutionen oder Firmen vergeben werden; Reise- und Honorarkosten für externe Referent:innen können mit den Fördermitteln übernommen werden.
    Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte. Projektanträge werden von Einzelpersonen individuell eingereicht. Bei einer Zusammenarbeit handelt es sich nicht um einen formalen Verbund. Die Projektverwaltung erfolgt durch jede Hochschule separat.

    Förderungen

    Die „Ausschreibung „Lehrarchitektur” zielt auf die Stärkung der Lehre in der Wissenschaft. Damit sollen neue Möglichkeiten zur Profilbildung und Räume für eine kritische Reflexion und Weiterentwicklung der Ziele, Strukturen und Effekte der Lehre eröffnet werden. Die angestrebten modellhaften Projekte sollen die Vielfalt der Hochschulprofile sowie gesellschaftliche Anforderungen aufgreifen.

    Die Hochschulen werden ermutigt, vorhandene Spielräume ehrgeizig zu nutzen, um somit zur Etablierung des Lehrens als wissenschaftliches Feld beizutragen.

    Die Begründungen zur Projektnotwendigkeit werden pro Ausgabenposition in den Zwischennachweisen und dem Abschlussnachweis von der Stiftung eingefordert. Die Verantwortung für die ausreichende Dokumentation von Abweichungen vom Finanzierungsplan liegt bei den Fördermittelempfänger:innen.

    Ja, dabei ist analog zur Erstellung der Finanzierungspläne sicherzustellen, dass die Ausgaben nach den für die Förderung geltenden Förderbedingungen förderfähig sowie notwendig sind und eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können. Die aufgeführten Ausgabenposten müssen zur Erreichung der Projektziele notwendig sein. Eine Mitteilung an die Stiftung ist nicht notwendig. Sie finden die Förderbedingungen im Bereich Downloads der Förderungen.

    Umdispositionen von mehr als 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme, sind über das StIL-Portal bei der Stiftung zu beantragen. Dafür tragen Sie die entsprechenden Summen zunächst im Reiter „Ausgaben und Umdispositionen“ ein und senden uns anschließend eine Nachricht im Reiter „Pflichtmitteilungen”. Bitte begründen Sie die Umdisposition im Textfeld. Wird die Pflichtmitteilung genehmigt, kann die Umdisposition vorgenommen werden. Überschreitungen von mehr als 20 Prozent, denen nicht zugestimmt wurde, stellen zweckwidrige Verwendungen dar. Ein Rechenbeispiel zur 20 Prozent-Regelung.

    Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich. Verbundprojekte können Fördermittel während der Projektlaufzeit nicht zwischen den Verbundpartnern verschieben.

    Anpassungen einzelner Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie zum Erreichen der Projektziele notwendig sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, indem freie Mittel aus einer anderen Finanzposition umdisponiert werden. Diese Umdispositionen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig, sondern werden erst im Zwischennachweis dargestellt und begründet. Beträgt die beantragte Gesamt-Jahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden. Umdispositionen über 20% der Gesamtjahressumme sind zustimmungspflichtig.

    Bitte stellen Sie sicher, dass im StIL-Portal alle relevanten Ansprechpersonen im Reiter „Kontaktpersonen“ angegeben sind und dass die dort angegebenen Kontaktdaten aktuell sind. Beachten Sie hierzu unbedingt unsere Anleitung für Freiraum 2022 bzw. unsere Anleitung für Freiraum 2023. Gerade mit Blick auf Vertretungen und Abwesenheiten empfehlen wir, über die verpflichtende Projektkoordination hinaus mindestens eine weitere Kontaktperson anzugeben.

    Gefördert werden nur projektbezogene Aufwendungen innerhalb der Projektlaufzeit. Folgekosten nach Projektablauf werden nicht übernommen, sondern müssen durch Eigenmittel der geförderten Einrichtung getragen werden. Werden Verträge über die Projektlaufzeit hinausgehend geschlossen, muss die geförderte Einrichtung grundsätzlich nach Projektende die Kosten für die Restlaufzeit der geschlossenen Verträge übernehmen.

    Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen des Vergaberechts zu beachten. Die Stiftung kann weder vergaberechtliche Prüfungen noch Beratungen anbieten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Vergaberechts und der Durchführung korrekter Vergabeverfahren liegt bei der geförderten Einrichtung.

    Kommen für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Gegenständen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht (Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf, o.ä.), ist vor der Beschaffung zu prüfen, welche Form der Beschaffung die wirtschaftlichste ist. Bestehende Rahmenverträge der geförderten Einrichtung können grundsätzlich genutzt werden, allerdings ist zu dokumentieren, dass deren Nutzung wirtschaftlicher als die singuläre Beschaffung ist. Innerhalb eines Verbundprojekts dürfen keine Aufträge an Verbundpartner:innen vergeben werden.

    Die genehmigten Fördermittel dienen der Deckung von Ausgaben, die für das Projekt zwingend erforderlich sind und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Vollfinanzierung gewährt. Eigenmittel der Antragsteller:in können (grundsätzlich in das Projekt eingebracht werden, sind allerdings als solche bereits im Antrag auszuweisen. Sofern sie erst später eingebracht werden, besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber der Stiftung.

    Fördermittel dürfen erst ab dem Projektstart verausgabt werden. Mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren kann bereits vor dem festgelegten Projektbeginn begonnen werden. Personalstellen dürfen auf Kosten und Risiko der geförderten Einrichtung ausgeschrieben werden. Verträge und andere Verbindlichkeiten dürfen erst nach Fördervertragsschluss und zum Projektbeginn geschlossen, bzw. eingegangen werden.

    Nein. Der Fördervertrag ist von unserer Rechtsabteilung entworfen, vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geprüft und von unserem Aufsichtsgremium (Bund-Länder-Gremium) in dieser Fassung beschlos-sen worden. Er kann daher nicht geändert werden und ist in dieser Fassung zu zeichnen.

    Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.

    Ein Zuwendungsbescheid ergeht nicht. Mit dem unterzeichneten Fördervertrag können ab dem Projektstart Fördermittel angefordert werden. Informationen zur Mittelanforderung finden Sie ebenfalls in diesen FAQ.

    Nein, die Weitergabe und Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte (auch Kooperations- bzw. Verbundpartner) ist nicht zulässig. Bei einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern o.ä., die nicht Teil des Projekts sind, ist es möglich, projektbezogene Ausgaben zu erstatten (z.B. Reisekosten).

    Der Fördervertrag wird mit der dann geförderten Einrichtung (z.B. der Hochschule) geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die geförderte Einrichtung.