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    FAQ-Förderung: Freiraum 2026

    In diesem Video wird gezeigt, wie Anträge im Förderportal gemeinsam bearbeitet werden können. Schritt für Schritt wird erklärt, wie Personen zur Zusammenarbeit an einem Antrag eingeladen werden können (00:00 bis 02:12) und wie diese die Einladung annehmen (02:12 bis 03:48).

    Förderungen

    Der Einsatz von KI bei der Erstellung von Förderanträgen ist möglich. Wichtig ist, dass dabei die Leitlinien der DFG für den Umgang mit KI-Modellen zur Text- und Bilderstellung berücksichtigt und umgesetzt werden.

    Das Verfahren von Freiraum legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Diese Regelung wird anhand eines Textvergleichs überprüft (siehe dazu auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?). Zudem prüfen die Gutachter:innen, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbaut, sodass sichergestellt ist, dass die Projektidee bereits zum Zeitpunkt der Interessenbekundung vorhanden ist (siehe dazu auch: Was bedeutet es, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbauen muss?). Ein negatives Prüfergebnis führt in beiden Fällen zum Ausschluss vom Verfahren.

    Die Losziehung erfolgte nach einer Bereinigung der Daten nach dem Zufallsprinzip (zu Gründen für den Ausschluss vom Verfahren siehe: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?) Die Anzahl der Lose ist auf 500 begrenzt. Eine gesonderte Berücksichtigung einer Zusammenarbeit zwischen Personen von antragsberechtigten Hochschulen findet nicht statt (siehe dazu auch: Ist bei Freiraum 2026 eine Zusammenarbeit möglich?).

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen.

    Die „Operationalisierung der Auswahlkriterien“ enthält Erläuterungen der Kriterien, die Grundlage für die wissenschaftliche Begutachtung sind. Im Rahmen der Begutachtung und Auswahl erfolgt keine Gewichtung der Kriterien. Sie sollen vielmehr kontextbezogen und als Orientierungshilfe verstanden werden. Die Bewertung eines Antrags erfolgt ganzheitlich und die Einbeziehung der inhaltlichen Auswahlkriterien in die Projektbeschreibung richtet sich nach der Schwerpunktsetzung des jeweiligen Projekts. Daher müssen nicht alle Aspekte gleichermaßen enthalten sein.

    Förderungen

    Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf den Lernprozessen der Studierenden. Projekte, die beispielsweise Unterstützungsangebote für Promovierende entwickeln, sind dabei nicht ausgeschlossen. Mitarbeiter:innen können auf Qualifizierungsstellen eingestellt werden, sofern daraus ein Gewinn für das Projektvorhaben entsteht. Nicht gefördert werden können reine Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion. Begleitende Forschung ist in den Projekten jedoch möglich und erwünscht.

    Förderungen

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Die Antragsteller:innen bestätigen mit der Antragstellung, dass die Hochschulleitung über den Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und dass das Projekt administrativ von der Hochschule unterstützt wird. Eine schriftliche Bestätigung der Hochschulleitung ist im Antragsprozess von Freiraum nicht vorgesehen. Der Fördervertrag wird im Falle einer Förderung von der Hochschulleitung unterzeichnet.

    Förderungen

    Das Verfahren von Freiraum legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Zudem kann pro Person nur eine Interessensbekundung eingereicht werden.

    Zum Ausschluss vom Losverfahren können folgende Gründe führen:

    • Eine Projektidee wird innerhalb der gleichen Hochschule von Personen der gleichen Fachrichtung, des gleichen Arbeitsbereiches, der gleichen Arbeitsgruppe oder des gleichen Lehrstuhls mehrfach eingereicht. Zulässig ist eine Zusammenarbeit zwischen Personen an antragsberechtigten Hochschulen aus unterschiedlichen Fachrichtungen. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Projektskizze aufzuzeigen.
    • Eine Person reicht mehr als eine Interessensbekundung ein.

    Als Konsequenz werden Personen vom Antragsverfahren und der Förderung für die kommende Freiraum Ausschreibung ausgeschlossen. Das heißt, dass diese Personen keine Interessenbekundung bzw. keinen Antrag einreichen können.

    Interessenbekundungen können ausschließlich über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden: https://foerderportal.stiftung-hochschullehre.de. Dafür ist die Registrierung im Portal notwendig. Im Anschluss kann eine Interessenbekundung angelegt und nach Ausfüllen aller Pflichtfelder abgesendet werden. Interessent:innen erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

    Vor dem Absenden kann eine Interessenbekundung gelöscht und neu angelegt werden. Nach dem Absenden ist keine Bearbeitung mehr möglich. War eine eingereichte Interessenbekundung fehlerhaft, kann eine neue Interessenbekundung eingereicht werden. Die fehlerhafte Interessenbekundung ist bis zum Ende der Einreichfrist (20. Februar 2025, 14:00 Uhr) zurückzuziehen. Wenn dies nicht geschieht, wird diese Person vom Verfahren ausgeschlossen (siehe auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?).

    Förderungen

    Ein bestehender Account für die Ausschreibungen Freiraum 2025 sowie Lehrarchitektur ist weiterhin nutzbar. Ein Account für die Ausschreibungen Freiraum 2022 und Freiraum 2023 ist nicht nutzbar. Interessent:innen müssen sich in diesem Fall im Förderportal erneut registrieren.

    Förderungen

    Die Mitarbeit in den geförderten Projekten von Personen, die aktuell nicht hauptberuflich an der Hochschule beschäftigt sind, z.B. Lehrbeauftragte oder Studierende, ist ausdrücklich erwünscht. Mit den Anträgen können Personalstellen für diese Personengruppe beantragt werden. Der Antrag muss allerdings von einem Mitglied der Hochschule entsprechend der Antragsberechtigung eingereicht werden. Studierende und Lehrbeauftragte sind nicht antragsberechtigt.

    Förderungen

    Ja, antragsberechtigte Personen können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sind oder nur eine beratende Funktion einnehmen.

    Förderungen

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Hochschule beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der Hochschule jedoch gegeben sein.

    Förderungen

    Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Anträge auf Englisch einzureichen, ist möglich. Leider können wir die Ausschreibungsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf Englisch anbieten.

    Förderungen

    Als „hauptberuflich“ gilt eine Tätigkeit, die entgeltlich erbracht wird, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht. Die Hauptberuflichkeit an der Hochschule kann auch bei Teilzeitstellen gegeben sein, wenn keine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, die den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

    Förderungen

    Die Projektskizze aus dem Interessenbekundungsverfahren wird den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt. Die Gutachter:innen beurteilen, ob ein Zusammenhang zwischen der Projektskizze und dem Antrag besteht. Die Projektidee kann weiterentwickelt und verändert worden sein, sollte aber im Kern erkennbar bleiben.

    Förderungen

    Bei Freiraum 2026 ist eine Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten an antragsberechtigten Hochschulen grundsätzlich möglich. Die Interessensbekundungen und Anträge sind getrennt zu stellen. Eine Zusammenarbeit können Sie in der Projektskizze der Interessensbekundung und bei erfolgreicher Auslosung im Antragstext ausführen.
    Die Auslosung der Interessenbekundungen und die Begutachtung der Anträge erfolgt nicht gemeinsam. Bitte stellen Sie daher sicher, dass das Projekt auch als Einzelprojekt durchführbar ist. Beachten Sie zudem die Regelungen zum Ausschluss vom Losverfahren: In welchen Fällen werden Interessenbekundungen vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?
    Auch die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen, die nicht im Rahmen von Freiraum gefördert werden, ist möglich. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts können beispielsweise Aufträge an Institutionen oder Firmen vergeben werden; Reise- und Honorarkosten für externe Referent:innen können mit den Fördermitteln übernommen werden.
    Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte. Projektanträge werden von Einzelpersonen individuell eingereicht. Bei einer Zusammenarbeit handelt es sich nicht um einen formalen Verbund. Die Projektverwaltung erfolgt durch jede Hochschule separat.

    Förderungen

    Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.
    Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung vor, Personen von zukünftigen Antragsverfahren der Stiftung auszuschließen und die entsprechende Hochschulleitung zu informieren (siehe auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?).

    Insgesamt werden 500 Lose zufällig gezogen. Anträge können nur von Personen eingereicht werden, deren Interessenbekundung ausgelost wurde. Die / der Interessent:in aus der Interessenbekundung wird automatisch als Projektleiter:in in die Antragstellung übernommen.

    Die Interessenbekundung umfasst die Angabe von Interessent:in und Hochschule sowie eine Projektskizze im Umfang von 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen).

    Der Antrag umfasst die fünf im Ausschreibungstext genannten Themenbereiche im Umfang von insgesamt ungefähr 9.000 Zeichen.

    Einzureichen sind im Rahmen der Antragstellung außerdem ein Finanzierungsplan sowie ein Arbeitsplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen. Optional kann ein Literaturverzeichnis eingereicht werden.

    Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich. Verbundprojekte können Fördermittel während der Projektlaufzeit nicht zwischen den Verbundpartnern verschieben.

    Anpassungen einzelner Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie zum Erreichen der Projektziele notwendig sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, indem freie Mittel aus einer anderen Finanzposition umdisponiert werden. Diese Umdispositionen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig, sondern werden erst im Zwischennachweis dargestellt und begründet. Beträgt die beantragte Gesamt-Jahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden. Umdispositionen über 20% der Gesamtjahressumme sind zustimmungspflichtig.

    Ja, im Sinne des Jährlichkeitsprinzips ist die Summe der Fördermittel, die laut des Finanzierungsplans auf ein Kalenderjahr entfällt, im betreffenden Jahr anzufordern. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich. Während der Projektlaufzeit können Fördermittel nur innerhalb der für ein Kalenderjahr kalkulierten Summe zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.

    Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.

    Nein, die Weitergabe und Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte (auch Kooperations- bzw. Verbundpartner) ist nicht zulässig. Bei einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern o.ä., die nicht Teil des Projekts sind, ist es möglich, projektbezogene Ausgaben zu erstatten (z.B. Reisekosten).

    „Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung. In regelmäßigen Abständen wählt der Ausschuss zur Projektauswahl Projekte zur Förderung aus. Wenn Sie über den genauen Zeitpunkt der nächsten Förderrunde informiert werden wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.

    Der Fördervertrag wird mit der Hochschule geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Hochschule aus.

    Nein, die Stiftung kann keine Overhead-Pauschale zur Verfügung stellen.