Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine
Antworten auf Ihre Fragen zur Ausschreibung
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Kürzliche Änderungen:
- 15.11.2022:
- neu: Abschnitt: Rückzahlung von Mitteln
- 14.09.2022:
Themen
Mittelverwendung
Rückzahlung von Mitteln
Sobald erkennbar ist, dass die angeforderten Fördermittel (Personal-, Sach- und Investitionsmittel) nicht innerhalb der Frist von höchstens drei Monaten verwendet werden, sind sie unverzüglich und unaufgefordert an die Stiftung zurückzuzahlen, es sei denn, die Stiftung und der Fördermittelempfänger einigen sich auf den Verbleib dieser Mittel bei dem Fördermittelempfänger.
Rückzahlungen können aus den folgenden Gründen notwendig werden:
• Der Kassenbestand konnte nicht alsbald verwendet werden und mit der Stiftung keine Einigung über den Verbleib der Fördermittel zur zeitnahen Verausgabung getroffen werden.
• Der Kassenbestand wird nicht benötigt (z.B. durch verminderte Ausgaben).
• Es wurden Drittmittel oder Eigenmittel eingesetzt.
Wie kann der Verbleib von angeforderten, aber nicht verwendeten Mitteln beantragt werden?
Haben Sie die angeforderten Mittel aus der letzten Mittelanforderung nicht vollständig verwendet, können Sie den Verbleib im Projekt beantragen. In diesem Fall ist kurz zu begründen, warum die Mittel nicht alsbaldig verausgabt werden konnten. Anschließend tragen Sie ein, wie Sie die verbliebenen Mittel einsetzen werden (siehe Formular Mittelanforderung).
Bitte beachten Sie, dass der Verbleib der Mittel aufgrund des Grundsatzes der Jährlichkeit nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich ist. Mittel, die am 1. Dezember abgerufen wurden und nicht bis zum 30. März des Folgejahres verausgabt wurden, müssen unverzüglich und ohne Aufforderung an die Stiftung als Rückzahlung mitgeteilt werden.
Wie können abgeforderte Fördermittel an die Stiftung zurückgezahlt werden?
Sobald Sie wissen, dass Sie die angeforderten Mittel nicht innerhalb der Frist von höchstens drei Monaten verwenden können (und auch keinen Verbleib der Mittel mit der nächsten Mittelanforderung beantragt wird) muss die Stiftung unverzüglich informiert werden. Dies erfolgt formlos per E-Mail mit Angaben der Projektnummer und der Summe der jeweiligen Finanzposition der verbliebenden Mittel.
Die Stiftung wird anhand Ihrer Angaben eine Rückzahlungsaufforderung erstellen. Sie können diesen Buchungsbeleg dann für die Rückzahlung an Ihre Buchhaltung weitergeben.
Die Rückzahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rückzahlungsaufforderung bei uns eingegangen sein. Ab dem 31. Tag werden Verzugszinsen fällig.
Mittelanforderung
Wie kann ein Projekt Fördermittel anfordern?
Für Mittelanforderungen reichen Sie bitte unser Formular (wurde per E-Mail an alle Projektleiter geschickt) per Mail an diese Adresse ein fokus@stiftung-hochschullehre.de. Ein unterschriebener Scan ist ausreichend.
Projekte mit einer Projekt-Nummer AV nutzen bitte dieses Formular. Die mit einer Projekt-Nummer WT dieses Formular.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen Personal-, und Sachmittel grundsätzlich längstens für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zur Verfügung stellen können. Sie sollten jeweils die für ein Quartal (voraussichtlich) benötigten Mittel anfordern. Evtl. nicht angeforderte Mittel stehen Ihnen dann weiterhin zu den folgenden Mittelanforderungen zur Verfügung. Der Anspruch auf das Budget verfällt bei Mitteln, die nicht bis zum 31.12. eines Kalenderjahres angefordert wurden.
Wann sind Fördermittel anzufordern?
Fördermittel sind im Voraus anzufordern.
Die Mittelanforderung erfolgt alle drei Monate: 01.07.2022, 01.10.2022, 01.02.2023 (aufgrund des Jahreswechsels), 01.04.2023, 01.07.2023, 01.10.2023.
Wie lange dauert es von der Mittelanforderung bis zur Auszahlung von Fördermitteln?
Ist die Mittelanforderung korrekt und vollständig eingegangen, so erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Anforderung.
Mittelverwendung
Welche Anpassungen sind – ausgehend vom Finanzierungsplan – während der Projektlaufzeit möglich?
Der geprüfte Finanzierungsplan wird Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich.
Veränderungen von einzelnen Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu 20 Prozent der Gesamtjahressumme überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Finanzpositionen ausgeglichen werden kann (Umdisposition). Diese Anpassungen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig. Beträgt die beantragte Gesamtjahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden.
Sollte es notwendig sein, eine Finanzposition im Finanzierungsplan um mehr als 20 Prozent zu überschreiten, ist dies mit einer Pflichtmitteilung bei der Stiftung zu beantragen und zu begründen. Überschreitungen von mehr als 20 Prozent im Finanzierungsplan, denen nicht zugestimmt wurde, stellen zweckwidrige Verwendungen dar.
Dokumentation und Nachweise
Wie sind Anpassungen zu dokumentieren?
Alle Abweichungen vom vereinbarten Finanzierungsplan sind – unabhängig von der Höhe – auf Ebene der Ausgabenposten zu dokumentieren und in Hinblick auf die Erreichung der Projektziele und der Wirtschaftlichkeit begründungspflichtig. Die Begründungen je Ausgabenposten werden in den Zwischennachweisen und dem Abschlussnachweis von der Stiftung eingefordert. Die Verantwortung für die ausreichende Dokumentation von Abweichungen vom Finanzierungsplan liegt bei den Fördermittelempfängern.
Sind die Fördermittel an Kalenderjahre gebunden?
Ja, die Summe der Fördermittel, die nach dem Finanzierungsplan auf ein Kalenderjahr entfällt, ist in dem betreffenden Jahr anzufordern. Fördermittel können nur innerhalb der für ein Kalenderjahr berechneten Fördersumme zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.
Zwischennachweis
Sofern das Projekt im vorangegangenen Kalenderjahr nicht abgeschlossen ist, hat der Fördermittelempfänger einen Zwischennachweis zu erbringen. Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Diese sind bis zum 30. April eines jeden Projektjahres für das abgeschlossene Kalenderjahr einzureichen. Ausgenommen sind davon Projekte, bei denen die Zwischennachweise für das vorangegangene Jahr in den Abschlussnachweis des gesamten Projekts integriert werden können.
Abschlussnachweis
Der Abschlussnachweis ist der Stiftung unaufgefordert spätestens sechs Monate nach Ablauf des im Fördervertrag festgelegten Förderzeitraums einzureichen. Der Abschlussnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die nähere Struktur des Abschlussnachweises wird den Fördermittelempfängern durch eine rechtzeitig veröffentlichte Vorlage der Stiftung vorgegeben. Der Abschlussnachweis ist digital einzureichen.
Einreichungsfristen
Projektende | Zwischennachweis 2023 | Abschlussnachweis |
31.12.2023 | 30.04.2023 | 30.06.2024 |
30.06.2023 | Nicht erforderlich | 31.12.2023 |
31.05.2023 | Nicht erforderlich | 31.08.2023 |
Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die Hochschulleitungen aller staatlichen oder steuerbegünstigten privaten Hochschulen in Deutschland.
Zur Einreichung eines Antrags benötigt die projektkoordinierende Person die Zustimmung ihrer Hochschule. Die Hochschulleitung bestätigt schriftlich die Unterstützung des Projekts. Andernfalls kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Ein:e Projektkoordinator:in muss an der antragstellenden Hochschule beschäftigt sein.
Wer gehört zur Hochschulleitung bzw. wer kann die Bestätigung der Hochschulleitung unterschreiben?
Alle Mitglieder der Hochschulleitung können die Bestätigung unterzeichnen. Hierzu zählen auch Rektor:innen, Vizepräsident:innen oder andere der Hochschulleitung zugehörigen Personen.
Die Unterschrift kann digital auf dem Dokument erfolgen, muss allerdings erkennbar von einer berichten Person der Hochschulleitung stammen.
Ein Stempel mit beispielsweise „i.V. Präsident:in“ in Kombination einer Unterschrift von einer nicht Hochschulleitung zugehörigen Person ist nicht ausreichend.
Ausfüllen und Einreichung über das Webformular kann durch die Projektkoordination erfolgen.
Wer erhält die Fördermittel?
Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Verwaltung der Hochschule aus. Die Projektkoordination kann somit über die Verwaltung der Hochschule über die ausgezahlten Mittel entsprechend des genehmigten Antrags verfügen.
Können Anträge für Verbundprojekte gestellt werden?
Nein, Verbundanträge sind nicht möglich.
Kann eine Person nur die Koordination des Antrags übernehmen und nicht anschließend im Projekt mitarbeiten?
Ja, die Projektkoordination des Antrags kann auch von Personen übernommen werden, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sein werden oder nur eine beratende Funktion einnehmen.
Ist die Anzahl der Anträge pro Hochschule begrenzt?
Ja, es kann nur ein Antrag je Hochschule eingereicht werden.
Richtet sich die Ausschreibung auch an Hochschulen außerhalb Deutschlands?
Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Eine Beteiligung internationaler Hochschulangehöriger kann innerhalb des Projekts erfolgen.
Können Anträge auf Englisch eingereicht werden?
Anträge auf Englisch einzureichen ist möglich.
Wie kann ich in Erfahrung bringen, wie viele Anträge bereits eingegangen sind bzw. ob die Mittel bereits ausgeschöpft sind?
Für diese Sonderförderung stellt die Stiftung kurzfristig bis zu 1 Million Euro im Jahr 2022 bereit; auch für 2023 werden Mittel reserviert. Die maximale Fördersumme je Hochschule liegt bei 300.000,- Euro pro Kalenderjahr.
Die Stiftung informiert auf ihrer Website über die bereits bewilligten bzw. geförderten Projekte.
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, haben Sie die Möglichkeit, vorab Kontakt zur Stiftung aufzunehmen, um offene Fragen zu klären (fokus@stiftung-hochschullehre.de).
Weiteres Verfahren
Wie ist der inhaltliche Projektantrag zu gestalten?
Es ist kein Dokument für den inhaltlichen Antrag hochzuladen.
Der inhaltliche Projektantrag ist direkt im Webformular anhand der folgenden Dimensionen einzutragen:
- Bitte fassen Sie hier kurz das Vorhaben zusammen. Dieser Text wird bei Förderung veröffentlicht. (max. 1.250 Zeichen)
- Bitte erläutern Sie hier den konkreten oder erwarteten Bedarf, auf den Ihr Projekt reagiert (Ausgangslage). (max. 1.200 Zeichen)
- Bitte erläutern Sie, welche zentralen Herausforderungen Ihr Projekt adressiert bzw. welche Projektziele Sie verfolgen (ggf. als Strichliste). (max. 800 Zeichen)
- Beschreiben Sie, mit welchen konkreten Maßnahmen Sie den Herausforderungen begegnen und die Projektziele erreichen möchten (ggf. als Strichliste). Bitte orientieren Sie sich an den Ausschreibungskriterien und nennen Sie insbesondere den adressierten Personenkreis sowie die Art und Weise, wie sie diesen erreichen möchten. (max. 4.000 Zeichen)
- Bitte beschreiben Sie, welchen Beitrag das Vorhaben zur Veränderung der beschriebenen Ausgangslage haben wird (ggf. als Strichliste). Bitte machen Sie hier auch Angaben zur Nachhaltigkeit. (max. 1.500 Zeichen)
Die Zeichenbegrenzungen sind inklusive Leerzeichen zu verstehen.
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Projekte werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Die Projekte werden in einem wissenschaftsgeleiteten, qualitätsbasierten Verfahren ausgewählt. Zunächst werden die Projekte formal sowie hinsichtlich der eingereichten Finanzierungspläne durch die Geschäftsstelle der Stiftung geprüft. Anschließend werden die formal korrekten Anträge zur inhaltlichen Begutachtung an externe Wissenschaftler:innen weitergeleitet. Auf Basis der wissenschaftsgeleiteten Kurzgutachten wird über eine Förderung entschieden.
Reicht eine bestandene formale Prüfung zur Projektbewilligung aus?
Nein, die Projekte werden in einem wissenschaftsgeleiteten, qualitätsbasierten Verfahren ausgewählt. Zunächst werden die Projekte formal sowie hinsichtlich der eingereichten Finanzierungspläne durch die Geschäftsstelle der Stiftung geprüft. Anschließend werden die formal korrekten Anträge zur inhaltlichen Begutachtung an externe Wissenschaftler:innen weitergeleitet. Auf Basis der wissenschaftsgeleiteten Kurzgutachten wird über eine Förderung entschieden.
Wann und wie werden die Projekte über die Förderung informiert?
Die Entscheidung über die Förderung wird fortlaufend getroffen. Die Antragsteller:innen werden über eine mögliche Förderung, nicht förderfähige Projekte oder formale Ungültigkeit per E-Mail durch die Stiftung informiert.
Wie geht es nach der Entscheidung über die Förderung des Projekts weiter?
Nach der Entscheidung über die Förderung des Projekts wird ein Fördervertrag ausgestellt und von der Hochschulleitung unterzeichnet. Die Fördermittel werden durch den Fördervertrag zugesprochen. Ein Zuwendungsbescheid ergeht nicht.
Welche Schritte können vor dem Projektbeginn vorbereitet werden?
Mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren kann bereits vor dem festgelegten Projektbeginn begonnen werden. Stellen dürfen auf Kosten der Hochschule bereits ausgeschrieben werden. Verträge dürfen erst zum Projektbeginn geschlossen werden.
Finanzierungsplan
Was ist bei der Einreichung des Finanzierungsplans zu beachten?
Für die Erstellung des Finanzierungsplans ist ausschließlich die von der Stiftung zur Verfügung gestellte Vorlage zu nutzen. Bitte berücksichtigen Sie auch das bereitgestellte Muster. Geprüft werden nur Finanzierungspläne, die anhand der Vorlage der Stiftung erstellt wurden.
Im Finanzierungsplan sind nur Ausgabenposten aufzuführen, die nach den Förderbedingungen zu „Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine“ förderfähig sind und eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können. Die aufgeführten Ausgabenposten müssen zur Erreichung der Projektziele notwendig sein.
Die beantragten Summen, die in der Vorlage zum Finanzierungsplan und im Webformular angegeben werden, müssen identisch sein. Sollten sie sich unterscheiden, nutzt die Stiftung die niedrigere Summe.
Was ist beim Ausfüllen der Finanzpositionen (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) zu beachten?
Der Finanzierungsplan gliedert sich in drei Finanzpositionen: Personalmittel, Sachmittel und Investitionen.
Innerhalb der Finanzpositionen sind einzelne Ausgabenposten präzise, nachvollziehbar und überschneidungsfrei aufzuführen. Pro Ausgabenposten ist eine neue Zeile in der Vorlage zu verwenden.
Wird ein Ausgabenposten mehrfach beantragt, kann dies unter Angabe der Anzahl in einer Zeile zusammengefasst werden.
Wenn zu beschaffende Gegenstände ihren Wert nur als Einheit entfalten und unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden, können diese im Finanzierungsplan als Paket beantragt werden.
Können Eigenmittel ins Projekt eingebracht werden?
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist der Fördermittelempfänger angehalten, Eigenmittel oder Drittmittel anderer Zuwendungsgeber, die demselben Förderzweck dienen, vorrangig einzusetzen.
Die genehmigten Fördermittel dienen der Deckung von Ausgaben, die für das Projekt zwingend erforderlich sind und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Vollfinanzierung gewährt. Eigenmittel der Antragsteller:in können grundsätzlich in das Projekt eingebracht werden, sind allerdings als solche bereits im Antrag auszuweisen.
Sind Kosten nach dem Projektende förderfähig?
Gefördert werden nur projektbezogene Aufwendungen innerhalb der Projektlaufzeit. Folgekosten nach Projektablauf werden nicht übernommen, sondern müssen durch Eigenmittel der Hochschule getragen werden.
Werden Verträge über die Projektlaufzeit hinausgehend geschlossen, muss die geförderte Organisation nach Projektende die Kosten für die Restlaufzeit der geschlossenen Verträge übernehmen.
Was ist bei Vergaben zu beachten?
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen des Vergaberecht zu beachten. Die Stiftung kann weder vergaberechtliche Prüfungen noch Beratungen anbieten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Vergaberechts und der Durchführung korrekter Vergabeverfahren liegt bei den Hochschulen. Hierbei können häufig die Drittmittel- oder Vergabeabteilungen der Hochschulen unterstützen.
Können bestehende Rahmenverträge der Hochschulen im Projekt genutzt werden?
Kommen für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Gegenständen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht (Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf, o.ä.), ist vor der Beschaffung zu prüfen, welche Form der Beschaffung die wirtschaftlichste ist. Bestehende Rahmenverträge der Hochschule können für das Projekt grundsätzlich genutzt werden, allerdings ist zu dokumentieren, dass deren Nutzung wirtschaftlicher als die singuläre Beschaffung ist.
Wie sind Eigenmittel im Antrag anzugeben?
Eigenmittel sind stets transparent darzulegen. Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
Nehmen Sie Eigenmittel als einen eigenen Posten im ersten Blatt des Finanzierungsplans (Excel) auf und teilen Sie die Summe auf die Jahre auf.
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Die Stiftung fördert keine Projektpauschale bzw. Overhead-Kosten und keine Grundausstattung. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist der Fördermittelempfänger angehalten, Eigenmittel vorrangig einzusetzen. Kosten außerhalb des Zuwendungszwecks (der Projektziele) können nicht übernommen werden. Grundsätzlich nicht förderfähig sind:
- Baumaßnahmen,
- Innerdeutsche Flugreisen,
- Geschenke, Präsente, Prämien, Gutscheine,
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie
- Kautionen oder Provisionen.
Finanzposition „Personalmittel“
Was ist in Bezug auf die Finanzposition „Personalmittel“ zu beachten?
Die Entscheidung über die Einstellung von Personen liegt generell bei der antragstellenden Hochschule bzw. Einrichtung. Personalmittel sind nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse förderfähig. Personalkosten werden in Höhe der tatsächlichen Arbeitgeberbruttokosten auf Grundlage des jeweils gültigen Tarifvertrags übernommen.
Im Finanzierungsplan kann die jeweilige Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe eingetragen werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung feststeht, welche Person Stellen im Projekt erhalten soll („bekanntes Personal“).
Für unbekanntes Personal wird pauschal die Erfahrungsstufe 4 angesetzt. Werden im Finanzierungsplan pauschale Angaben für unbekanntes Personal gemacht, so erhöht sich die Fördersumme nicht, wenn die eingestellten Mitarbeiter:innen in einer höheren Entgeltgruppe oder Erfahrungsstufe eingestellt werden.
Gastprofessuren sind nach den landesspezifischen W-Besoldungen zu vergüten. Zusätzliche Honorare für beschäftige Mitarbeiter:innen können nicht gefördert werden.
Für Personal, welches nach Entgeltgruppe E13 oder höher vergütet wird, ist im Finanzierungsplan eine Aufgabenbeschreibung vorzunehmen. Die Aufgabenbeschreibung sollte mehrere Stichpunkte zu den Tätigkeiten des/der Mitarbeiter:in im Projekt enthalten. Eine Stellenbezeichnung (z.B. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in) ist nicht ausreichend.
Aus dem Arbeitsvertrag muss der Projektbezug eindeutig hervorgehen.
Wie sind studentische Mitarbeiter:innen aufzuführen?
Studentische Mitarbeiter:innen sind als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter dem „Tarifpersonal“ in der Finanzposition „Personalmittel“ aufzuführen und in eine Entgeltgruppe entsprechend dem Tarifvertrag einzugruppieren. Ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung studentischer Mitarbeiter:innen an Ihrer Hochschule nicht umsetzbar, können diese unter der Finanzposition „Sachmittel“ aufgeführt werden. Die Grundlage für die Kalkulation dieses Ausgabenpostens ist der an der jeweiligen Hochschule übliche Stundensatz.
Wie sind Honorarausgaben (für beispielsweise Lehrbeauftrage) im Finanzierungsplan aufzuführen?
Notwendige Honorare für beispielsweise Lehrbeauftragte, Referent:innen oder IT- Entwicklung sind unter Sachmittel aufzuführen.
Die Angemessenheit der Honorarhöhe ist dabei sicherzustellen.
Können an der Hochschule beschäftigte Personen im Projekt mitarbeiten?
Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, so finanziert die Stiftung die Aufwendungen für Ersatzpersonal, d.h. für das Personal, das für die Projektlaufzeit die Aufgaben der grundfinanzierten Person übernimmt.
Wird eine Stelle sowohl über Projektmittel als auch Grundmittel finanziert, sind die Stellenanteile getrennt zu bewirtschaften. Die jeweiligen Stellenanteile sind in der Arbeitsplatzbeschreibung klar voneinander abzugrenzen. Der Stellenanteil, der durch Fördermittel vergütet wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.
Können Promotionsstellen gefördert werden?
Die Berücksichtigung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse sollte inhärenter Bestandteil von jedem Projektvorhaben sein. Ebenso begrüßt die Stiftung die Kooperation mit Forschungsprojekten, sofern daraus ein Gewinn für das Projektvorhaben resultiert. Aufgrund der kurzen Projektlaufzeiten können jedoch keine Promotionsstellen gefördert werden. Eine Verwendung der Projektergebnisse im Rahmen von Qualifikationsarbeiten an der Hochschule ist jedoch möglich.
Finanzposition „Sachmittel“
Was ist in Bezug auf die Finanzposition „Sachmittel“ zu beachten?
Grundsätzlich ist für die Durchführung des geförderten Projekts die Grundausstattung der Hochschule zu nutzen (z.B. Räumlichkeiten und Rechenzentren). Sollte eine Nutzung der vorhandenen Ausstattung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, ist dies zu begründen. Mit Fördermitteln beschaffte Gegenstände sind zur Erreichung der Projektziele zu verwenden.
Als Sachmittel abrechenbar sind Verbrauchsmaterialien, Reisekosten für Reisen im In- und Ausland (z.B. für Tagungen, Fortbildungen oder Projekttreffen), Aufträge (z.B. für Lehrbeauftragte, externe Referent:innen oder IT-Entwicklung), Teilnahmegebühren (z.B. für Tagungen oder Fortbildungen), Kosten für Veranstaltungen (z.B. Catering in angemessener Höhe oder Raummieten) und IT-Lizenzen (z.B. für lehrrelevante Software oder Datenbanklizenzen innerhalb des Projekt).
Die Stiftung gibt keine Höchstsätze für einzelne Ausgabenposten vor. Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Sie müssen zur Erreichung der Projektziele notwendig sein.
Kann eine Sachmittelpauschale beantragt werden?
Es ist möglich, eine Pauschale für Sachmittel von bis zu 5 Prozent der Personalmittel zu beantragen. Die Höhe der Sachkostenpauschale ist durch die Antragsteller:innen möglichst realistisch zu kalkulieren. Im Projektverlauf werden die tatsächlich entstandenen Kosten anhand der Nachweise abgerechnet, sofern die Ausgabenposten förderfähig sind.
Wird die Pauschale genutzt, sind die einzelnen Ausgabenposten im Finanzierungsplan nicht auszuführen. Werden zusätzlich zu der Sachmittelpauschale weitere Ausgabenposten unter der Finanzposition ‘Sachmittel’ aufgeführt, wird die Stiftung in der Prüfung der Finanzierungspläne Kürzungen vornehmen.
Finanzposition „Investitionsmittel“
Was ist in Bezug auf die Finanzposition „Investitionsmittel“ zu beachten?
Übersteigt der Anschaffungs- oder Herstellungswert eines Gegenstandes 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist dieser Gegenstand der Finanzposition „Investitionsmittel“ zuzuordnen und zu inventarisieren.
Die Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, die mit den Listennummern und den Angaben in den Nachweisen übereinstimmen.