Freiraum 2023
Antworten auf Ihre Fragen zur Ausschreibung
Sie erreichen Sie uns ab dem 19. Januar 2023 jeden Donnerstag von 11 bis 12.30 Uhr telefonisch unter 040 6059815 71.
Achtung! Am 27.04.2023 verlängern wir die Sprechstunde aufgrund der hohen Nachfrage bis 13.30 Uhr.
Wir bieten bis auf Weiteres während der Antragsphase keine weiteren Online-Sessions zur Antragstellung an. Die Präsentationsfolien aus unseren bisherigen Informationsveranstaltungen finden Sie hier:
- 12. Januar 2023: Präsentation 01
- 07. und 16. März 2023: Präsentation 02
Haben Sie Fragen, die Sie in unseren FAQ nicht finden? Kontaktieren Sie uns gerne unter foerderung@stiftung-hochschullehre.de.
Themen
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Antragstellung
Wer reicht den Projektantrag ein?
Der Projektantrag muss von der Person eingereicht werden, die die Interessenbekundung eingereicht hat. Nur diese Person erhält im StIL-Portal Zugriff auf den Antrag und kann diesen bearbeiten. Der Antrag kann nicht von zwei oder mehr Personen gemeinsam eingereicht werden.
Wie ist damit umzugehen, wenn Text im MAP beim Speichern als PDF abgeschnitten wird?
Bitte laden Sie die MAP-Vorlage nochmals herunter und kopieren Sie ihre Eingaben in die aktuelle Vorlage. Sollte wider Erwarten auch in dieser neuen Version Text abgeschnitten werden, reichen Sie bitte trotzdem Ihren Antrag inkl. des MAPs mit abgeschnittenem Text fristgerecht ein. Aus diesem Fehler wird Ihnen kein Nachteil entstehen.
Wie ist damit umzugehen, wenn die MAP-Vorlage nicht ausfüllbar ist?
Die Formularfelder der MAP-Vorlage sind an Mac-Rechnern ggfs. nicht ausfüllbar. Das Problem lässt sich beheben, indem die Vorlage mit Libre Office oder Open Office geöffnet wird. Alternativ ist ein Windows-Rechner zu nutzen.
Ist der Zeitpunkt des Projektstarts festgelegt?
Projekte können auch zu einem späteren Zeitpunkt starten, allerdings verlängert sich die Projektlaufzeit dadurch nicht, sondern verbleibt beim 31. März 2026. Wird im StIL-Portal ein späterer Projektstart angegeben, muss dieser auf dem ersten eines Monats liegen.
Können Anträge auf Englisch eingereicht werden?
Anträge auf Englisch einzureichen ist möglich. Leider können wir die Ausschreibungsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf Englisch anbieten.
Was bedeutet es genau, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbauen muss?
Die Projektskizze aus dem Interessenbekundungsverfahren wird den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt. Die Gutachter:innen beurteilen, ob ein Zusammenhang zwischen der Projektskizze und dem Antrag besteht. Die Projektidee kann weiterentwickelt und verändert worden sein, sollte aber im Kern erkennbar bleiben.
Welche Kooperationspartner:innen werden im Antrag genannt?
Im entsprechenden Textfeld des inhaltlichen Antrags (Reiter „Antragsdaten“ im StIL-Portal) können Sie geplante Kooperationen beschreiben. Darunter fallen alle Arten der Kooperation, sowohl mit Kooperationspartner:innen, die Sie bereits in der Interessenbekundung genannt haben als auch mit anderen Kooperationspartner:innen (z.B. mit Personen innerhalb Ihrer Hochschule oder mit nicht-wissenschaftlichen Organisationen). Die Beschreibung des Mehrwerts der Kooperation für das Projekt und seine Ziele wird in der Begutachtung berücksichtigt.
(Wann) wird eine Bestätigung der Unterstützung des Projekts durch die Hochschulleitung benötigt?
Die Antragsteller:innen bestätigen mit der Antragstellung, dass die Hochschulleitung über den Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und dass das Projekt administrativ von der Hochschule unterstützt wird. Eine schriftliche Bestätigung der Hochschulleitung ist im Antragsprozess von Freiraum 2023 nicht vorgesehen. Der Fördervertrag wird im Falle einer Förderung von der Hochschulleitung unterzeichnet.
Können Anträge auf bestehende Projekte aufbauen?
Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.
Sind auch Projekte möglich, die die Promotionsphase adressieren?
Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf den Lernprozessen der Studierenden. Projekte, die beispielsweise Unterstützungsangebote für Promovierende entwickeln, sind dabei nicht ausgeschlossen. Nicht gefördert werden können reine Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion. Begleitende Forschung ist in den Projekten jedoch möglich und erwünscht.
Wie geht es nach der Antragseinreichung weiter?
Nach der Einreichung wird Ihr Antrag zunächst formal geprüft. Weist er keine formalen Fehler auf, geht er anschließend in die Begutachtung.
Die Entscheidung über die Förderung wird Ende September 2023 vom Ausschuss zur Projektauswahl getroffen. Die Antragsteller:innen, deren Projekte gefördert werden können, werden per E-Mail durch die Stiftung informiert.
Nach der Entscheidung über die Förderung des Projekts werden die ausgewählten Antragsteller:innen zur Einreichung eines Finanzierungsplans aufgefordert. Dieser ist über das StIL-Portal unter Berücksichtigung der Vorlage sowie der Anleitung hochzuladen und wird im Anschluss geprüft.
Sind keine Anpassungen des Finanzierungsplans mehr notwendig, kann der Fördervertrag ausgestellt und von der Hochschulleitung unterzeichnet werden. Die Fördermittel werden durch den Fördervertrag zugesprochen. Ein Zuwendungsbescheid ergeht nicht. Mit dem unterzeichneten Fördervertrag können ab dem 01. April 2024 Fördermittel angefordert werden. Über das Anforderungsverfahren wird rechtzeitig informiert.
Finanzplanung
Wird eine Overhead-Pauschale gefördert?
Nein, die Stiftung kann keine Overhead-Pauschale zur Verfügung stellen.
Welche Anpassungen sind – ausgehend vom Finanzierungsplan – während der Projektlaufzeit möglich?
Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich.
Veränderungen von einzelnen Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie den Projektzielen dienlich sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Finanzpositionen ausgeglichen werden kann (Umdisposition). Diese Umdispositionen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig, sondern werden erst im Zwischennachweis dargestellt. Beträgt die beantragte Gesamt-Jahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden.
Sind die Fördermittel an Kalenderjahre gebunden?
Ja, im Sinne des Jährlichkeitsprinzips ist die Summe der Fördermittel, die laut des Finanzierungsplans auf ein Kalenderjahr entfällt, im betreffenden Jahr anzufordern. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich. Während der Projektlaufzeit können Fördermittel nur innerhalb der für ein Kalenderjahr kalkulierten Summe zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.
Grundlegendes
Was bedeutet es, hauptberuflich mit Lehrbezug an einer Hochschule tätig zu sein?
Als „hauptberuflich“ gilt eine Tätigkeit, die entgeltlich erbracht wird, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht. Die Hauptberuflichkeit an der Hochschule kann auch bei Teilzeitstellen gegeben sein, wenn keine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, die den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.
Der Lehrbezug ist bei allen Personen gegeben, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit an der Hochschule selbst lehren oder zur Gestaltung und Durchführung von Lehre beitragen.
Kann eine Person einen Antrag einreichen, ohne im Projekt mitzuarbeiten?
Ja, antragsberechtigte Personen mit Lehrbezug können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sind oder nur eine beratende Funktion einnehmen.
Kann eine Person einen Antrag einreichen, ohne im Projekt mitzuarbeiten?
Ja, antragsberechtigte Personen mit Lehrbezug können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sind oder nur eine beratende Funktion einnehmen.
Kann eine befristet angestellte Person einen Antrag einreichen?
Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Hochschule beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung (01. März 2023 bis 30. April 2023) sollte die Anstellung an der Hochschule daher gegeben sein. Sollte sich die antragstellende Person im weiteren Verfahren ändern, bitten wir Sie, sich frühzeitig per E-Mail an foerderung@stiftung-hochschullehre.de zu wenden.
Können bereits an der Hochschule beschäftigte Personen im Projekt mitarbeiten?
Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Die jeweiligen Stellenanteile sind in der Arbeitsplatzbeschreibung klar voneinander abzugrenzen. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.
Werden Verbundprojekte gefördert?
Nein, in der Ausschreibung „Freiraum 2023” werden nur Einzelprojekte gefördert. Projektanträge werden von Einzelpersonen individuell eingereicht. Die Inhalte des Antrags sollten unabhängig von Kooperationspartner:innen für sich stehen.
Kooperationen sind dennoch ausdrücklich erwünscht. Bei der Antragstellung können Kooperationsvorhaben im StIL-Portal inhaltlich beschrieben werden. Die Projektverwaltung erfolgt durch jede Hochschule separat. Es handelt sich also nicht um formale Verbünde, sondern um Einzelprojekte, die inhaltlich zusammenarbeiten. Auch die Kooperation mit Organisationen und Personen, die nicht im Rahmen von „Freiraum” gefördert werden, ist möglich. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts können beispielsweise Aufträge an Institutionen oder Firmen vergeben werden; Reise- und Honorarkosten für externe Referent:innen können mit den Fördermitteln übernommen werden.
Wer erhält die Fördermittel?
Der Fördervertrag wird mit der Hochschule geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Verwaltung der Hochschule aus.
Richtet sich die Ausschreibung auch an Hochschulen außerhalb Deutschlands?
Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an der Ausschreibung ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Institutionen oder Firmen im Ausland vergeben.
Kann ein Antrag in der nächsten „Freiraum”-Runde wieder eingereicht werden?
Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.