Freiraum 2023
Antworten auf Ihre Fragen zur Ausschreibung
07. März 2023: 10 bis 11.30 Uhr (Teilnahme-Link)
16. März 2023: 14 bis 15.30 Uhr (Teilnahme-Link)
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Zudem erreichen Sie uns ab dem 19. Januar 2023 jeden Donnerstag von 11 bis 12.30 Uhr telefonisch unter 040 6059815 71.
Die Präsentationsfolien aus unserer Informationsveranstaltung am 12. Januar 2023 finden Sie hier.
Haben Sie Fragen, die Sie in unseren FAQ nicht finden? Kontaktieren Sie uns gerne unter foerderung@stiftung-hochschullehre.de.
Themen
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Kürzliche Änderungen:
- 25.01.2023
- 20.12.2022
Grundlegendes
Können befristet Angestellte Interessenbekundungen bzw. Anträge einreichen?
Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Hochschule beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Allerdings muss die Person, die die Interessenbekundung einreicht, auch den Antrag stellen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung (01. März 2023 bis 30. April 2023) sollte die Anstellung an der Hochschule daher gegeben sein. Sollte sich die antragstellende Person innerhalb eines Projekts im weiteren Verfahren ändern, bitten wir Sie, sich frühzeitig per E-Mail an foerderung@stiftung-hochschullehre.de zu wenden.
Können Anträge auf bestehende Projekte aufbauen?
Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und eindeutige Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.
(Wann) wird eine Bestätigung der Unterstützung des Projekts durch die Hochschulleitung benötigt?
Die Antragsteller:innen bestätigen mit der Antragstellung, dass die Hochschulleitung über den Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und dass das Projekt administrativ von der Hochschule unterstützt wird. Eine schriftliche Bestätigung der Hochschulleitung ist im Antragsprozess von Freiraum 2023 nicht vorgesehen (weder zum Zeitpunkt der Interessenbekundung noch bei der Antragstellung). Der Fördervertrag wird im Falle einer Förderung von der Hochschulleitung unterzeichnet.
Werden Verbundprojekte gefördert?
Nein, in der Ausschreibung „Freiraum 2023” werden nur Einzelprojekte gefördert. Projektanträge werden von Einzelpersonen individuell eingereicht. Die Inhalte des Antrags sollten unabhängig von Kooperationspartner:innen für sich stehen.
Kooperationen sind dennoch ausdrücklich erwünscht. Bei der Antragstellung können Kooperationsvorhaben im StIL-Portal inhaltlich beschrieben werden. Die Projektverwaltung erfolgt durch jede Hochschule separat. Es handelt sich also nicht um formale Verbünde, sondern um Einzelprojekte, die inhaltlich zusammenarbeiten. Auch die Kooperation mit Organisationen und Personen, die nicht im Rahmen von „Freiraum” gefördert werden, ist möglich. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts können beispielsweise Aufträge an Institutionen oder Firmen vergeben werden; Reise- und Honorarkosten für externe Referent:innen können mit den Fördermitteln übernommen werden.
Wer erhält die Fördermittel?
Der Fördervertrag wird mit der Hochschule geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Verwaltung der Hochschule aus.
Richtet sich die Ausschreibung auch an Hochschulen außerhalb Deutschlands?
Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an der Ausschreibung ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Institutionen oder Firmen im Ausland vergeben.
Sind auch Projekte möglich, die die Promotionsphase adressieren?
Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf den Lernprozessen der Studierenden. Projekte, die beispielsweise Unterstützungsangebote für Promovierende entwickeln, sind dabei nicht ausgeschlossen. Nicht gefördert werden können reine Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion. Begleitende Forschung ist in den Projekten jedoch möglich und erwünscht.
Interessenbekundung
Wie läuft die Auslosung ab?
Die Auslosung der 500 Interessenbekundungen, die dann einen Antrag einreichen können, erfolgt rein zufallsbasiert. Faktoren wie der Zeitpunkt der Einreichung oder die Anzahl der Kooperationspartner:innen spielen keine Rolle. Es wird keine Gewichtung nach Kriterien (etwa nach Bundesländern oder Hochschulart) vorgenommen.
Die Auslosung wird unter Mitwirkung von zwei Mitgliedern des Ausschusses zur Projektauswahl und unter juristischer Aufsicht vorgenommen. Vorab wird geprüft, dass alle Voraussetzungen zur Einreichung der Interessenbekundung erfüllt sind: Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden; ebenso ist pro Projektidee nur eine Interessenbekundung möglich. Dopplungen bei Namen, E-Mail-Adressen und Projektskizzen der Einreichenden werden aus der Losliste entfernt; die erste Einreichung pro Person bzw. Projektskizze zählt.
Welche Kooperationspartner:innen müssen in der Interessenbekundung angegeben werden?
In der Interessenbekundung werden als Kooperationspartner:innen nur Personen an anderen Hochschulen genannt, die ebenfalls im Rahmen von Freiraum 2023 einen Antrag stellen möchten. So können wir sicherstellen, dass alle Partner:innen, die zusammenarbeiten wollen, gemeinsam ausgelost werden. Im Falle einer Auslosung, werden die Kooperationspartner:innen zur Einreichung separater Anträge eingeladen. Die Begutachtung erfolgt jeweils einzeln; der Ausschuss zur Projektauswahl trifft im Anschluss in Würdigung aller Gutachten eine gemeinsame Entscheidung für alle Kooperationspartner:innen.
Alle anderen Arten der Kooperation (z.B. innerhalb einer Hochschule oder mit nicht-wissenschaftlichen Organisationen) können im Antrag inhaltlich beschrieben werden und werden ebenfalls in die Begutachtung einbezogen.
Was bedeutet es genau, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbauen muss?
Die Projektskizze aus dem Interessenbekundungsverfahren wird den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt. Die Gutachter:innen beurteilen, ob ein Zusammenhang zwischen der Projektskizze und dem Antrag besteht. Die Projektidee kann weiterentwickelt und verändert worden sein, sollte aber im Kern erkennbar bleiben.
Antragstellung
Kann eine Person einen Projektantrag stellen, ohne im Projekt mitzuarbeiten?
Ja, hauptberuflich an einer Hochschule beschäftigte Personen mit Lehrbezug können beispielsweise Anträge einreichen und darüber Stellen für Mitarbeiter:innen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sind oder nur eine beratende Funktion einnehmen.
Können Personen Projektanträge stellen, die (noch) nicht an Hochschulen beschäftigt sind?
Die Mitarbeit von Personen, die nicht hauptberuflich an der Hochschule beschäftigt sind, z.B. Lehrbeauftragte, in den geförderten Projekten ist ausdrücklich erwünscht. Mit den Projektanträgen können Personalstellen für diese Personengruppe beantragt werden. Wir fordern besonders dazu auf, die Partizipation von Studierenden, z.B. durch die Beantragung von Stellen für studentische Mitarbeiter:innen zu ermöglichen. Der Antrag muss allerdings von einem Mitglied der Hochschule entsprechend der Antragsberechtigung eingereicht werden.
Können Interessenbekundungen und Anträge auf Englisch eingereicht werden?
Anträge auf Englisch einzureichen ist möglich. Leider können wir die Ausschreibungsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf Englisch anbieten.
Kann ein Antrag in der nächsten „Freiraum”-Runde wieder eingereicht werden?
Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.